Arbeitgeberwechsel - Lohnsteuerkarte / Erfährt der AG das alte Gehalt?

Hallo zusammen,
ich habe keinen besseren Ort im Forum für die Frage gefunden, daher…:

Wie ist der Ablauf bei einem Arbeitgeberwechsel?
Früher musste man die Lohnsteuerkarte vom alten AG zum neuen AG bringen. Ich glaube darauf war der Verdienst eingetragen.
Wie ist das heute?
Sieht der neue AG irgendwo/irgendwann was man beim alten verdient hat?

und falls der Wert eingetragen ist, wie ist es wenn man klagt und der Wert nachträglich korrigiert werden muss??

Danke!
Gruß
Kai

Servus,

der neue Arbeitgeber erfährt nichts außer der Steuerklasse, den Merkmalen zum Kirchensteuerabzug und eventuell eingetragenen Freibeträgen oder Faktoren.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Frage dazu was der alte Arbeitgeber noch über ELStAM abfragen darf?

der neue Arbeitgeber erfährt nichts außer der Steuerklasse,
den Merkmalen zum Kirchensteuerabzug und eventuell
eingetragenen Freibeträgen oder Faktoren.

Schöne Grüße
MM

würde der alte Arbeitgeber abfragen können und dürfen, wer der neue Arbeitgeber ist?

Viel Gruß von Tara

Servus,

über ELStAM können genau die Dinge abgefragt werden, die ich genannt habe.

Das ist der Anlass dafür, weshalb es vor allem in der ersten Zeit so viele Schwierigkeiten mit „unpassenden“ Merkmalen Klasse VI gab: Der Arbeitgeber bzw. dessen Lohnbüro, die die Merkmale abfragen, haben keine Möglichkeit festzustellen, wo diese herkommen und warum diese so sind wie sie sind.

Schöne Grüße

MM

Er sieht also nicht ob man über der Beitragsbemessungsgrenze(ob freiwillig oder pflicht -versichert) lag.

Und ob Kirchensteuerpflichtig oder nicht.

Vielen Dank !!

Lohnsteuerabzugsmerkmale und KiSt
Servus,

ELStAM bezieht sich nur auf Merkmale zum Lohnsteuerabzug - das Thema Sozialversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehört nicht dazu.

Lohnkirchensteuer gehört aber zum Lohnsteuerabzug, die entsprechenden Merkmale werden über ELStAM abgerufen. Es sind nur die aktuell gültigen sichtbar - wenn z.B. jemand zum Zweck der Arbeitsaufnahme in einem Tendenzbetrieb wieder in die Kirche eingetreten ist, ist nicht sichtbar, dass er irgendwann vorher keine KiSt bezahlt hat.

Bei Ehegatten gehören auch die KiSt-Merkmale des anderen Gatten zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Beiträge zu religiösen Vereinigungen, die keine Kirchensteuer vom Staat erheben lassen, z.B. der Zehnte für einige protestantische Freikirchen, sind nicht Gegenstand der Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Schöne Grüße

MM

" das Thema Sozialversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehört nicht dazu. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5eckr "

Da muss ich jetzt nochmal nachfragen…:
Das heißt der neue AG erfährt wirklich nichts außer den genannten Dingen, oder er erfhrt nichts weiteres aus dem Thema Steuern, und bzgl. Versicherung(wie meine Frage) weißt du nicht ob er etwas erfährt?

Danke für die Hilfe!

Servus,

nochmal:

Die über ELStAM abzurufenden Merkmale beziehen sich auf den Lohnsteuerabzug, nicht auf den Einbehalt von Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Für die letzten drei braucht der Arbeitgeber keinerlei Angaben oder Daten aus früheren Arbeitsverhältnissen, sondern nur den Nachweis über die bestehende Krankenversicherung.

ELStAM betrifft:

  • Lohnsteuer
  • Lohnkirchensteuer
  • Kinderfreibeträge
  • ggf. eingetragene Faktoren
  • ggf. eingetragene Freibeträge

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

und der „Nachweis über die bestehende Krankenversicherung“ enthält nicht das Merkmal ob man bisher gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert ist, richtig?

Danke!

Hallo,

kann jemand die letzte Frage beantworten, ob der „Nachweis über die bestehende Krankenversicherung“ das Merkmal ob man pflicht- oder freiwiliig versichert ist, enthält?

Grüße & danke