bei meinem jetzigen Arbeitgeber bin ich auf 450 Basis angemeldet mit 52 Std im Monat. Gekündigt habe ich fristgerecht zum 30.09.2016 habe aber so viele überstunden, dass ich den ganzen September nicht zu arbeiten brauche.
Ab 15.09. fange ich eine neue Stelle in Vollzeit an.
Wie muss der 450 € Job abgerechnet werden, damit ich keine Steuernachzahlungen habe?
dein Minijob wird vermutlich vom Arbeitgeber pauschal versteuert, dann ist das unabhängig von einer anderen Vollzeitstelle. Ein Minijob kann auch neben einer steuerpflichtigen Tätigkeit durchgeführt werden und verändert die Lohnsteuer des Hauptjobs nicht.
Solltest du beim Minijob eine Lohnsteuerkarte abgegeben haben, solltest du beim Minijob-Arbeitgeber eine zweite Lohnsteuerkarte abgeben und die günstigere (niedrigere) Lohnsteuerkarte bei deinem neuen Arbeitgeber abgeben.
Wenn du erst im September Vollzeit arbeitest, hast du keine Steuernachzahlung zu erwarten - im Gegenteil.
Ups MM - du hast natürlich Recht!!! Erfolgt jetzt elektronisch. Tja, ist doch eine Weile her, dass ich es selbst gemacht habe. Jetzt wird die Lohnabrechnung von mir nur noch sporadisch begleitet.
das fiese an dieser Situation unter ElStAm ist, dass es kaum zu vermeiden ist, falls der Minijob nicht pauschal versteuert wird, beim dann „zusätzlichen“ Vollzeitjob im September mit Klasse VI abgerechnet zu werden.
Danke für die Blumen. Ich bin immer wieder erschüttert, was in Lohnbüros los ist oder auch nicht. Schade, dass die Lohnbuchhaltung immer noch so ein Stiefkind ist.