Arbeitgeberwechsel nach bezahlter Fortbildung

Hi!

Hatte 3 Unterforen zur Auswahl und mich nun für dieses entschieden - hoffe, das is korrekt…

Ok, kurze Frage: Meine Freundin würde gerne den Arbeitgeber wechseln. Der bisherige Arbeitgeber hat Ihr eine Weiterbildung bezahlt, durch die sie die Möglichkeit hat, als Ausbilderin tätig zu sein. Kostenpunkt: ca. 900,- EUR. Sie hat bei dem Arbeitgeber NICHTS unterschrieben…

Wie gesagt: Nun würde sie aufgrund diverser Probleme gerne den Arbeitgeber wechseln. Ich persönlich gehe davon aus, dass der alte AG nun zumindest einen Teil der 900,- EUR zurückverlangen wird…

Hat von Euch jemand eine Ahnung, wie es sich in einem solchen Fall verhält???

Greetz

Im Allgemeinen nichts

Sie hat bei dem Arbeitgeber NICHTS unterschrieben…

Wenn VORHER nichts über teilweise Rückzahlung bei Kündigung innerhalb von … Monaten/Jahren, kann HINTERHER nichts gefordert werden. Es ist natürlich möglich, dass einer solche Vereinbarung bereits im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung zugestimmt wurde.

Gruß

Stefan

Also wie gesagt: Sie sagt, unterschrieben hat sie definitiv nichts… Ich persönlich könnte mir kaum vorstellen, dass ein AG so ein Risiko eingeht, also eine Fortbildung zu übernehmen, ohne die Person an sich zu binden, bzw. eine Kostenerstattung festzuhalten…

Ok, den Arbeitsvertrag werde ich mir mit ihr denn mal angucken. Bei einer Betriebsvereinbarung (wenn vorhanden) wirds da natürlich schwieriger… :-/

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Holla.

Kostenpunkt: ca. 900,- EUR. Sie hat bei dem
Arbeitgeber NICHTS unterschrieben…

Wie schon erwöhnen wurde, müsste eine Rückzahlungsklausel an irgendeiner Stelle vorher vereinbart worden sein, damit überhaupt etwas zurückgefordert werden kann.

Auch diese Klausel wirkt dann aber nicht ewig. Bei einem Betrag von 900 € schon gar nicht … und pauschal, etwa per Passage im Arbeitsvertrag, festgelegte Rückzahlungsmodalitäten sind (BAG - 9 AZR 610/05) unwirksam.

http://www.palm-bonn.de/fortb.htm sagt allerleihand Interessantes zum Thema aus.

Gruß Eillicht zu Vensre

nö…
Hi,

Ich persönlich könnte mir kaum vorstellen, dass ein
AG so ein Risiko eingeht, also eine Fortbildung zu übernehmen,
ohne die Person an sich zu binden, bzw. eine Kostenerstattung
festzuhalten…

da wir gerade ähnliche Dinge in der Mache haben: bei uns läuft das auch eher als Mitarbeitermotivation. Lediglich bei Intensivkursen soll aufgrund zeitlicher Abwsenheit in größerem Rahmen ein Teil der Zeit nachgearbeitet werden. Bzw. es muss Urlaub genommen werden für z.B. eine einwöchige Maßnahme (AG übrnimmt sämtliche Kosten).

Aber das ist alles. Keine vertragliche Bindung, keine Rückzahlung.

Ok, den Arbeitsvertrag werde ich mir mit ihr denn mal
angucken. Bei einer Betriebsvereinbarung (wenn vorhanden)
wirds da natürlich schwieriger… :-/

Da muss sie natürlich noch mal nachschauen…

Gruß
Demenzia

Albert Einstein sagte …

… Ich persönlich könnte mir kaum vorstellen, dass ein
AG so ein Risiko eingeht, also eine Fortbildung zu übernehmen,
ohne die Person an sich zu binden, bzw. eine Kostenerstattung
festzuhalten…

Das Universum und die menschliche Dummheit sind unendlich.

Hmm.

Beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher.

Ich hatte noch nie eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag.

Gruß

Stefan