was genau gilt es grds. alles bei einem Arbeitgeberwechsel (öffentlicher Dienst) nach dem 01.10.2005 zu beachten?
Angestellter war vorher bei einem anderen Arbeitgeber (Kommune) beschäftigt und möchte nach dem 01.10.2005 gerne wechseln. Welche Besitzstandsrechte gehen genau verloren? Worauf genau ist bei Vertragsschluss zu achten? Wie sieht es mit Weihnachts- und Urlaubsgeld aus?
Die neue Stelle wäre mit BAT IVa BAT/VKA bewertet. Der Bewerber der gerne wechseln würde, ist momentan in Verg.-Gr. Vb Fallgruppe 1b BAT/VKA Stufe 2 eingruppiert. Erfolgt die Neueinstellung beim neuen Arbeitgeber dann automatisch in EG 10 Stufe 1?
Worauf wäre besonders zu achten?
Lohnt sich ein derartiger Wechsel überhaupt auf Dauer?
Angestellter war vorher bei einem anderen Arbeitgeber
(Kommune) beschäftigt und möchte nach dem 01.10.2005 gerne
wechseln. Welche Besitzstandsrechte gehen genau verloren?
ALLE !!
Weil, die Besitzstandsregelungen sind im TVÜ geregelt.
Zitate aus obiger Seite:
„…Wird das Arbeitsverhältnis beendet (z.B. der Beschäftigte wechselt zum 01.07.2008 von der Gemeinde X zur Stadt Y), gilt grundsätzlich nicht mehr der TVÜ-VKA, sondern nur noch der TVöD…“
Die neue Stelle wäre mit BAT IVa BAT/VKA bewertet. Der
Bewerber der gerne wechseln würde, ist momentan in Verg.-Gr.
Vb Fallgruppe 1b BAT/VKA Stufe 2 eingruppiert. Erfolgt die
Neueinstellung beim neuen Arbeitgeber dann automatisch in EG
10 Stufe 1?
Scheinbar von den Umständen abhängig:
„…Aufbau der 6 Stufen -Entgeltgruppen 2 –15
-Neueingestellte ohne Vorerfahrung kommen in eine neue Stufe 1 (1 Jahr lang = 90 % von Stufe 2)
-Neueinstellungen mit Berufserfahrung werden grundsätzlich in die Stufe 2 eingestuft
-Möglichkeit der Anerkennung von förderlichen Vorzeiten bei Neueinstellung
-gestaffelte Verweildauer in den einzelnen Stufen…“
Wichtig ist, dass diese zeitlichen Stufen bei Arbeitgeberwechsel immer wieder neu beginnen.
Alle anderen Fragen dürften hier wohl kaum beantwortbar sein.
Gruß
Peter