Arbeitgeberwechsel und Einsicht in Steuerdaten ?

Hallo zusammen,
wie ist es heutzutage bei einem Arbeitswechsel mitten im Jahr, kann der neue Arbeitgeber dass alte Gehalt herausbekommen, in dem die Steuerdaten für die aktuell gearbeiteten Monate von dem jetzigen AG-Steuerberater an den neuen AG-Steuerberater gesendet werden müssen für die Lohnsteuerbescheinigung Ende des Jahres?? Oder wird diese direkt ans Finanzamt übermittelt und ich bekomme die Bescheinigungen praktisch von Arbeitgeber I und Arbeitgeber II unabhängig voneinander…

Gruß

Die EkSt - Erklärung erstellt jeder selber, nicht der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber muss Steuer etc. abführen und entsprechend Belegen.
Man kommst eine jeweilige Abrechnung vom einzelnen AG und die Steuerstelle sieht die kommutierten, laufenden Zahlen des Jahres. Bei Einreichung deiner EkSt Erklärungen gibt man den Gesamtbetrag aus nichtselbstständiger Arbeit an.
Die Daten die dem Finanzamt übermittelt werden (meistens elektronisch) unterliegen dem allg. Datenschutz. Nur die jeweiligen, direkten Vertrags- und Abrechnungsverpflichteten dürfen (müssen) Daten austauschen.
Lohnsteuerkarte gibt’s nicht mehr, nur noch die Nummer geben.

Auskunft ist unverbindlich…

Hi!

wie ist es heutzutage bei einem Arbeitswechsel mitten im Jahr,
kann der neue Arbeitgeber dass alte Gehalt herausbekommen, in
dem die Steuerdaten für die aktuell gearbeiteten Monate von
dem jetzigen AG-Steuerberater an den neuen AG-Steuerberater
gesendet werden müssen für die Lohnsteuerbescheinigung Ende
des Jahres??

Kurz: Sie müssen nicht.
Wenn der AN dem AG sein bisher verdientes Einkommen mitteilen mag, damit dieser eine korrekte(re) Abrechung erstellen kann, was vor allem bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt eine Rolle spielt, dann kann er das tun.
Mag er das nicht, hat der AG legal keine Chance, an die Daten zu kommen.

Oder wird diese direkt ans Finanzamt übermittelt
und ich bekomme die Bescheinigungen praktisch von Arbeitgeber
I und Arbeitgeber II unabhängig voneinander…

Ja.

Gruß
Guido

*heul*

Die EkSt - Erklärung erstellt jeder selber, nicht der
Arbeitgeber.

Der Arbeitgeber macht aber mitunter einen Lohnsteuerjahresausgleich mit der letzten Abrechnung des Jahres.

Die Daten die dem Finanzamt übermittelt werden (meistens
elektronisch)

Meistens?

unterliegen dem allg. Datenschutz.

Gibt es auch einen unallgemeinen Datenschutz?

Lohnsteuerkarte gibt’s nicht mehr, nur noch die Nummer geben.

Das ist falsch

Auskunft ist unverbindlich…

und falsch