Sachverhalt:
Kauf Reihenhaus.
Wegen der Probezeit lehnten viele Banken einen Kredit ab, eine Bank hat schliesslich der Finanzierung zugesagt.
Die Verträge verzögeten sich und so wurde 2 Wochen vor Abluf der Probezeit der Kreditvertrag unterschriben. Zu dieser Zeit habe ich gekündigt um eine neue Stelle (befristet) anzutreten. Nun (nach 3 monatiger Verzögerung durch den Immobileinverkäufer) soll der Kredit valutiert werden und es wird ein Nachweis zur Ablauf der Probezeit verlangt. Nun wird die Bank über den Wechsel und neue Befristung informiert. Kann die Bank trotz Genehmigung die Auszahlung verweigern? Innerhalb von 7 Tagen ist der Kaufpreis fällig! Zum Zeitpunkt der Genehmigung war ich in der Probezeit, von daher hat sich meine Situation nicht geändert.Nur das Normalerweise die Probezeit abgelaufen wäre. Ohne Verzögerung des Kaufs wäre der Kredit allerdings in der Probezeit zur Auszahlung fällig geworden!!!
Schonmal danke für die Hilfe:smile:
Ja, meiner Meinung nach kann die Bank dies nun verweigern, weil sich die Ausgangssituation (baldiger Ablauf der Probezeit etc.) verändert hat.
Gruß
Martin
http://www.marcoxa-beamtenkredit.de
In dieser Situation kann die Bank den Kreditvertrag kündigen bzw. die Auszahlung verweigern.
Ich gehe sogar davon aus, dass die Bank eine Auszahlung verweigern wird. Die meisten Banken finanzieren ab 12 Monate bei dem aktuellen Arbeitgeber, mache aber auch noch länger.
Probezeit allerdings ist absolutes K.O. kriterium.
Kann aber auch sein, dass ihr Wunschobjekt einen erheblich höheren Marktwert hat als die Finanzierungssumme, dann haben Sie vielleicht glück und die Bank will sich das Geschäft nicht entgehen lassen.
mfg
Kreditexperte
Antwort:
Nun bin ich ja kein Jurist. Aber ich sehe die Möglichkeit, dass die Bank kündigen kann, wenn diese schriftlich als Auszahlungsvoraussetzung des Darlehens diese Auflage im Darlehensvertrag oder einem Nachtrag dazu gestellt hat. Wenn eine Auflage nicht erfüllt wird, wird nicht ausbezahlt.
In der Praxis sollte man natürlich die Kirche im Dorf lassen, sollte heissen, die Bank sollte die veränderten Verhältnisse einer neuen Prüfung unterziehen unter der Prämisse „…sind die Risiken für die Bank unverhältnismäßig gewachsen oder nicht?“
Ich kenne den Kaufvertragstext nicht. Aber ich denke, es wird keine Klausel enthalten sein, dass der Kaufpreis (längere Zeit) zeitversetzt gezahlt werden kann, der Verkäufer aber entsprechende (Verzugs-) Zinsen dafür bekommt. So eine Klausel ist zwar drin, deckt aber nur einen kurzfristigen Zeitraum, denn darüber hinaus wird der Verkäufer wohl vom Kaufvertrag zurücktreten (können).
Wenn die Bank blockt, solltest Du versuchen, mit dem Verkäufer zu sprechen, ihm die Sachlage, genauso wie sie ist, erklären und einen Kaufvertragsnachtrag beim Notar bewirken, in dem steht, dass der Kaufpreis bis zum… gestundet wird, der Käufer aber…% Zinsen aus dem Kaufpreis pro Jahr bekommt, monatlich zahlbar.
Bei Nichtbezahlung zum gestundeten Tag wird dann der Kaufvertrag rückabgewickelt, wobei Verkäufer und Käufer für die Notariatsgebühr (Kaufvertrag + Nachtrag) haften (ist immer der Fall, da der Notar sich auch absichern muß).
Hier muß sichergestellt sein, dass der Käufer die Kaufvertragsgebühr/en zu zahlen hat.
So könnte man die Sache lösen. Siehe aber in Deinen
Darlehensvertrag hinein, ab wann sogenannte Bereitstellungszinsen laufen, also Zinsen zu Gunsten der Bank für noch nicht ausbezahlte Darlehens(teil-)beträge bzw. den vollen Darl.Betrag.
Meist sind das 1/4% pro Monate, also 3% pro Jahr aus dem noch nicht ausbezahlten Betrag. Manche Kreditgeber verlangen diese sehr frühzeitig, z.B. ab 3. Monat des Darl.Vertragsschlusses, manche ab dem 6. Monat, manche aber erst nach dem 12. Monat.
Addiere die Zinsen die Du an den Verkäufer zu zahlen hast sowie die Bereitstellungszinsen an die Bank und beurteile, ob die Du wirtschaftlich zahlen kannst.
Macht der Verkäufer oder die Bank Probleme, dann sollte Dir eine Erstberatung durch den Rechtsanwalt einen Fünfzig-Euro-Schein wert sein. Das ist der Regelbetrag für eine Erstberatung (ca. 15 - 30 Minuten). Echte Rechtsberatung kann und darf nur er bieten.
Grüsse Bracco
Es kommt auf den Wortlaut des Vertrages an. Eine individuelle Beratung beim Anwalt schafft Klarheit.
ja, das kann die bank
Hallo,
wenn der Kreditvertrag bereits unterschrieben ist, kommt es immer auf die Kreditbedingungen an, zu denen beide Seiten den Vertrag kündigen bzw. die Bank die Auszahlung verweigern darf. Deshalb einfach dort nachlesen.
Generell ist man aber in der Pflicht, der Bank wahrheitsgemäße Angaben zu machen und - sofern notwendig - eventuelle Änderungen in den persönlichen oder finanziellen (die sich ja bei einem neuen Arbeitgeber ja auch geändert haben) Verhältnissen mitzuteilen. Ich finde es persönlich auch der Bank gegenüber nicht fair, ihr Nichts davon mitzuteilen, denn wie du schon selbst sagt, scheint sie die einzige Bank gewesen zu sein, die dir und deiner Zahlungsfähigkeit vertraut und jetzt haben sich die Gegebenheiten geändert. Rede also nochmal mit deiner Bank.
Grüße
hallo
also vorab, die banken können leicht die auszahlung verweigern, wichtig ist was im vertrag steht. fkat ist die persönlichen verhältnisse haben sich geändert.
haben sie schon ein gespräch mit der bank aufgesucht und die angelegenheit geklärt?
gruß kai
Hallo mbolti,
in diesem Fall ist es schwierig, die passende Aussage zu treffen.
Grundsätzlich hat die Bank das Recht, die Auszahlung zu verweigern, wenn sich die Umstände des Darlehensnehmers in nicht zumutbarer Weise verschlechtert haben. Was das in Deinem Fall bedeutet, ist dann ein Problem der Rechtsprechung und kann nicht vorher gesagt werden.
Aus dem Bauch heraus, könnte ich mir vorstellen, dass die Bank es versuchen wird.
Frage: hat bei Abschluss des Darlehensvertrages schon in den Auszahlungsvoraussetzungen gestanden, dass vor der Auszahlung noch mal ein Nachweis über die Beendigung der Probezeit gefordert wird? Wenn nicht besteht zumindest ein gutes Argument, dass die Bank das nicht verlangt hat und Du deswegen einen neuen Job angenommen hast.
Für weitere Infos schau einfach auf meine Internetseite http://www.baufinanzierung-ohne-eigenkapital.info und lass mir eine Nachricht zukommen.
Viel Erfolg!
http://www.stefanschulze.info
Sachverhalt:
Kauf Reihenhaus.Wegen der Probezeit lehnten viele Banken einen Kredit ab, eine Bank hat schliesslich der Finanzierung zugesagt. Die Verträge verzögeten sich und so wurde 2 Wochen vor Abluf der Probezeit der Kreditvertrag unterschriben. Zu dieser Zeit habe ich gekündigt um eine neue Stelle (befristet) anzutreten. Nun (nach 3 monatiger Verzögerung durch den Immobileinverkäufer) soll der Kredit valutiert werden und es wird ein Nachweis zur Ablauf der Probezeit verlangt. Nun wird die Bank über den Wechsel und neue Befristung informiert. Kann die Bank trotz Genehmigung die Auszahlung verweigern? Innerhalb von 7 Tagen ist der Kaufpreis fällig! Zum Zeitpunkt der Genehmigung war ich in der Probezeit, von daher hat sich meine Situation nicht geändert.Nur das Normalerweise die Probezeit abgelaufen wäre. Ohne Verzögerung des Kaufs wäre der Kredit allerdings in der Probezeit zur Auszahlung fällig geworden!!!
Schonmal danke für die Hilfe:smile:
Hallo, wenn die Bank Auflagen zur Kreditausreichung macht,dann müssen die im Kreditvertrag drin stehen. Wenn etwas entsprechendes drin steht, dann kann die Kreditausreichung zurückgezogen werden. Ich würde an Ihrer Stelle mit dem zuständigen Berater Klartext sprechen. Alles Gute! V.
Hallo Fuss,
du triffst den Punkt.
Normalerweise wäre der Kredit schon längst ausgezahlt. In der Probezeit!!!
Im Kreditvertrag steht auch keine Klausel.
Nach Ablauf der Probezeit hätte ich den Kredit ja bei jeder Bank bekommen. Gerade wegen der Probezeit haben wir uns an die Volksbank gewendet.
Diese haben den Kredit ohne Auflagen zugestimmt. Wegen Eigenkapital und Abschluss Bausparer und RisikoLV usw…
Der Kreditvertrag hat sich dann verzögert, da die Verkäufer nun doch nicht zum 1.8 sondern zum 1.11 verkaufen wollten. Daher will die Bank sich nun nochmal rückversichern, denke ich ))
Gruß und Dank!
Hallo,
das hängt natürlich davon ab, was genau wie im Kreditvertrag steht.
Grundsätzlich:
Du hast einen Kreditvertrag, in dem bestimmte Bedingungen genannt sind.
Sofern
a) diese Bedingungen erfüllt sind
b) zum Zeitpunkt der Auszahlung keine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (siehe AGB der Bank)
c) der Vertrag nicht eine Klausel enthält wie „Auszahlung spätestens bis …“ und diese Frist bereits ausgelaufen ist.
hast müsstest Du einen Auszahlungsanspruch haben.
Soviel zum Grundsätzlichen.
Bei Dir liegt ja mindestens ein Verstoß gegen a) vor, das heißt Du hast m.E. keinen Auszahlungsanspruch.
Du hast aber eine Auszahlungschance, wenn Deine (nachhaltige) wirtschaftliche Lage als unverändert zu sehen ist und insofern Kreditwürdigkeit besteht.
Es gibt aber eine persönliche und eine materielle Kreditwürdigkeit. Was letztere betrifft:
Es ist natürlich nicht gerade vertrauensbildend, dass Du die Bank nicht unverzüglich über die Änderungen bzgl. Probezeit informiert hast (auch eine entspr. allgemeine Informationspflicht steht üblicherweise im Vertrag bzw. in den AGB).
Mein Rat:
Mach unverzüglich ein persönliches Gespräch mit der Bank und schildere Deine aktuelle Situation.
Entscheidend für die Bank wird sein, dass sich Deine Einkommensverhältnisse nicht wesentlich anders darstellen als bei Vertragsabsschluss unterstellt. Die Bank muss beurteilen können, ob Du den Kredit nach wie vor aus Deinen Einkünften zurückzahlen kannst. Das könnte bei einer erneuten nur befristeten Tätigkeit schwierig werden. Die Bank muss sich darauf verlassen und davon ausgehen können, dass Du den Kapitaldienst nachhaltig aufbringen kannst.
Viele Grüße!