Arbeitgeberzuschuss PKV

Hallo alle Fachleute,

habe mal eine kurze Frage bezüglich ARbeitgeberzuschuss wenn man Privat Versichert ist.

Habe jetzt den Job gewechselt. Mein alter Arbeitgeber hat grundsätzlich den Höchstbeitrag für einen Gesetzlich Versicherten als Zuschuss zur PKV gezahlt. Habe jetzt die erste Abrechnung von meinem Neuen Arbeitgeber bekommen. Dieser zahlt mir jetzt nur die Hälfte meines Beitrages als Zuschuss. Meine Frage: Habe eine Tochter die entsprechend mit mir in der PKV versichert ist. Muss der Arbeitgeber für dies auch anteilig den Beitrag zahlen? Natürlich nur solange bis der gesetzlich vorgegebene Höchstbeitrag erreicht ist (Liegt glaube ich im Moment bei ca. 230€!?)

Vielen Dank

Harry

Hallo,
ja, das muss er, ich kann dir zwar momentan nicht genau sagen wo das
im Gesetz steht (muesste Montag nachaschauen) bin mir aber ziemlich
sicher das sich das nicht geändert hat.
Gruss
Günter Czauderna

Hallo Günter,

§ 257 SGB V - Voraussetzung ist, dass gem. § 10 bei GKV Mitgliedschaft Familienversicherung gewährt würde.

Viele Grüße
Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Thorulf,
vielen Dank für die Mithilfe !
Gruss
Günter

Zusatzfrage zum Thema
Jemand (PKV, Angestellter) heiratet seine bisher GKV versicherte Lebensgefährtin, bei der auch das gemeinsame Kind GKV versichert war.

Nun sollen Frau und Kind auch privat versichert werden.

Zahlt der Arbeitgeber auch für Frau und Kind je die Hälfte ?
(muss er, oder freiwillig ?)

Danke
Jochen