Hallo,
bin gerade an der Steuererklärung.
Habe 2013 Krankengeld von der gestzl. Krankenvers. erhalten und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss. Muss dieser ebenfalls bei den „Ersatzleistungen bei Nichtbeschäftigung“ angegebne werden?
Hallo,
bin gerade an der Steuererklärung.
Habe 2013 Krankengeld von der gestzl. Krankenvers. erhalten und zusätzlich einen Arbeitgeberzuschuss. Muss dieser ebenfalls bei den „Ersatzleistungen bei Nichtbeschäftigung“ angegebne werden?
Hallo,
Krankengeldzuschüsse sind sozialversicherungspflichtiges Entgelt und sollten vom AG dem AN im Rahmen einer Lohnabrechnung mitgeteilt und bereits auf der Entgeltbescheinigung vermerkt sein.
&Tschüß
Wolfgang
Da ist ganz sicher was schief gelaufen.
Den Arbeitgeberzuschuss solltest Du zurück zahlen.
Der Arbeitgeberzuschuss war als „Härteausgleich“ gedacht. Mich interessiert nur, ob und wo ich diese Zahlung angeben muss.
Die Zahlungen sind auf der Lohnabrechnung vermerkt. Allerdings wurde dafür weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung abgeführt…
Nö
Hallo Merger,
selbstverständlich darf der AG einen Zuschuss zum Krankengeld bezahlen.
http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium…
Mal kurz zum Reinlesen.
Viele Grüße
Gesine
Hallo Wolfgang,
Hallo,
Krankengeldzuschüsse sind sozialversicherungspflichtiges
Entgelt
nicht ganz. Bis 50,00 € über dem letzten Nettoentgelt bleiben die Zuschüsse beitragsfrei.
und sollten vom AG dem AN im Rahmen einer
Lohnabrechnung mitgeteilt und bereits auf der
Entgeltbescheinigung
und Lohnsteuerbescheinigung!
vermerkt sein.
Hier gebe ich dir Recht, vor allem weil der Zuschuss lohnsteuerpflichtig ist.
&Tschüß
Wolfgang
Viele Grüße
Gesine
PS. Hast du mit Guido noch Kontakt? Wenn ja, grüße ihn doch bitte mal lieb von mir.
Hallo,
Der Arbeitgeberzuschuss war als „Härteausgleich“ gedacht. Mich
interessiert nur, ob und wo ich diese Zahlung angeben muss.
Dann hast du einen netten AG. Machen nicht viele.
Die Zahlungen sind auf der Lohnabrechnung vermerkt.
Das ist richtig. Müssen sie sogar.
Allerdings
wurde dafür weder Lohnsteuer
Das ist leider falsch. Die Zuschüsse sind immer steuerpflichtig und werden daher auf der Lohnsteuerbescheinigung ganz normal unter steuerpflichtigem Arbeitslohn aufgeführt.
noch Sozialversicherung
Nun, bei der SV ist es so, dass maximal 50,00 € über dem „normalen“ Nettoentgelt SV-frei sind. Beispiel:
Netto 2000 €
Krankengeld 1700 €
Zuschuss des AG 400 € 1700 € Krankengeld + 400 € Zuschuss ergibt 2100 €, also 50 € zuviel (weil ja nur max. 2050 €) und demnach SV-pflichtig
Zuschuss AG 300 € 1700 € Krankengeld + 300 € Zuschuss ergibt 2000 also weniger als 2050 €, demnach SV-frei
Ich hoffe, es war einigermaßen verständlich.
Der Zuschuss ist falsch abgerechnet worden. Er ist steuerpflichtig und in gewissen Grenzen beitragsfrei.
Viele Grüße
Gesine
Hallo Gesine,
dankeschön für den Hinweis.
Wieder was dazu gelernt.
Gruß Merger
Krankengeldzuschuss - tarifvertragliche Leistung
Hallo,
ein Krankengeldzuschuß ist in vielen Tarifverträgen geregelt.
Als Beispiel für andere § 22 Abs. 2 TVöD:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Theme…
&Tschüß
Wolfgang