Arbeitgebner verlangt Schadenersatz

Hallo,
ein Arbeitnehmer hat unbeabsichtigt eine Schranke angefahren und nicht bemerkt, dass diese beschädigt wurde. Am Firmenwagen war keine Beschädigung zu erkennen. Der AN hat beim AG keine Schadenmeldung eingereicht, da er seiner Meinung nach keinen Schaden verursacht hat.
Der Pförtner des Betriebes, wo die Schranke ist, hat der Firma eine Rechung über 88 € geschickt. Jetzt verlangt der AG, dass der AN den Schaden selbst trägt und will ihm den Betrag vom Lohn abziehen.
Der AN ist bereits seit 10 Jahren bei der Firma tätig und hat in dieser Zeit 3 Unfälle gehabt und das, obwohl es eine Fahrtätigkeit mit erschwerten Bedingungen (Blaulicht) ist.
Der Schaden wurde keinesfalls grob fahrlässig verursacht sondern eher durch Unachtsamkeit (der Knopf zum öffnen der Schranke wurde nicht erneut gedrückt, nachdem der Vordermann durchgefahren ist:smile:).
Normalerweise müßte den Schaden doch der AG übernehmen oder ggf. jeder die Hälfte, oder???
Vielen Dank im Voraus

Hi,

(der Knopf zum öffnen der
Schranke wurde nicht erneut gedrückt, nachdem der Vordermann
durchgefahren ist:smile:).

Naja, das würde ich schon als grob fahrlässig betrachten.

Gruß S (kein Anwalt)

Sorry, dass ich widerspreche, aber vor dir steht ein Auito an einer Schranke und fährt los, du bist irgendwie in Gedanken und fährst hinterher, weil die Schranke noch offen ist.
Ist das grob Fahrlässig??

Sorry, dass ich widerspreche, aber vor dir steht ein Auito an
einer Schranke und fährt los, du bist irgendwie in Gedanken
und fährst hinterher, weil die Schranke noch offen ist.
Ist das grob Fahrlässig??

Ja, die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die ständige und ungeteilte Aufmerksamkeit des Fahrers. „Irgendwie in Gedanken“ kann man auf dem Parkplatz sein bei abgestelltem Motor. Dort ist aus gleichem Grund dann auch das Telefonieren mit dem Handy am Ohr erlaubt.

Eine ganz andere Frage ist aber, ob ich meinem Arbeitgeber hafte. Das wird in der Regel nur bei Vorsatz der Fall sein.

Gruß
smalbop

Guten Tag.

Eine ganz andere Frage ist aber, ob ich meinem Arbeitgeber
hafte. Das wird in der Regel nur bei Vorsatz der Fall sein.

Was ich mich gerade zu bezweifeln rüste. Sowohl bei Vorsatz wie auch bei grober Fahrlässigkeit kann der AN haftbar gemacht werden (gar gröblich vereinfacht!). Die Betonung liegt aber auf grob. Und ohne den Fall komplett zu kennen, ist ein Augenblicksversagen wie das Nichtbedienen der Schranke für mich erst einmal leichte, allenfalls mittlere Fahrlässigkeit.

GEK

Hallo

Sowohl bei Vorsatz wie auch bei grober Fahrlässigkeit kann
der AN haftbar gemacht werden (gar gröblich vereinfacht!).
Die Betonung liegt aber auf grob.
Und ohne den Fall komplett zu kennen, ist ein
Augenblicksversagen wie das Nichtbedienen der Schranke für
mich erst einmal leichte, allenfalls mittlere Fahrlässigkeit.

Dann sind wir uns im Ergebnis zumindest einig, dass der Arbeitnehmer wohl eher nicht haftet. :wink:

Bei der Frage des Grades der Fahrlässigkeit habe ich mich von der Rotlichtanalogie etwas ins Bockshorn jagen lassen. („Herr Vorsitzender, ich war gerade so in Gedanken, da muss ich die rote Ampel übersehen haben und bin meinem Vordermann einfach hinterhergerauscht.“) Die möglichen Unfallfolgen sind natürlich von unterschiedlicher Qualität und somit auch der Grad der Fahrlässigkeit.

Gruß
smalbop

Hallo zusammen,

kann man in dem Fall nicht die Haftpflicht-Versicherung einschalten?

Sorry, wenn das eine dumme Frage ist… Aber ich dachte immer, die zahlt, wenn ich bei jemand anderem was kaputt mache!

LG und danke
julia