Arbeitlosengeld -> Hobbyverkauf -> melden?

Hallo,

bin seit 4 Monaten arbeitslos und möchte gerne selbst gemalte Bilder verkaufen.

Dafür wiederum brauche ich, wenn ich das richtig sehe, eine Steuernummer beim Finanzamt.

Meine Fragen nun:

a) muss man die Tatsache, dass man eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt, dem Arbeitsamt melden? Geht doch eigentlich keinen was an, wofür ich die brauche - solange ich nichts damit „anfange“, oder?

b) tauschen sich Finanzamt und Arbeitsamt dahingehend aus?

c) Wenn ich mit dem Verkauf meiner hobbymäßig gemalten Bilder sehe, dass ich unter den monatlichen Einnahmen von 165 Euro bleibe, muss ich das dann überhaupt melden? Und wenn ja, wozu?

Höchstwahrscheinlich wird sich eh das ganze als Liebhaberei rausstellen, weil ich wohl mehr Verlust als was anderes machen werde.

Danke.
Holger

Hallo

Das deine Verschleierungstaktik nicht so ganz Rechtens ist ,ahnst du wohl schon .Sonst würdest du nicht fragen .
Warum willst du es riskieren ,vom Arbeitsamt eine reingewürgt zu bekommen .Gebe dem Arbeitsamt an ,daß du gelegendlich Bilder verkaufen wirst .Wenn dich jemand nicht leiden kann und dich versucht beim Arbeitsamt anzuschwärzen ,hast du immer den Beweis in der Hand ,daß das Amt informiert ist .Wieviel Bilder du dann tatsächlich verkaufst ,steht in den Sternen . :wink:

Gruß Nino

a) muss man die Tatsache, dass man eine Steuernummer beim
Finanzamt beantragt, dem Arbeitsamt melden? Geht doch
eigentlich keinen was an, wofür ich die brauche - solange ich
nichts damit „anfange“, oder?

Melde Dein Handel an und melde es als stillgelegt,
dann ist es doch gut und niemand fragt.

b) tauschen sich Finanzamt und Arbeitsamt dahingehend aus?

Nein, aber Deine Anmeldung erfolgt ja beim
Ordnungsamt und die melden Dich überall !!

c) Wenn ich mit dem Verkauf meiner hobbymäßig gemalten Bilder
sehe, dass ich unter den monatlichen Einnahmen von 165 Euro
bleibe, muss ich das dann überhaupt melden? Und wenn ja, wozu?

Gestehe dem AA einfach das Recht zu, dass sie wissen,
wer was macht. Ist das ein Problem ?

Höchstwahrscheinlich wird sich eh das ganze als Liebhaberei
rausstellen, weil ich wohl mehr Verlust als was anderes machen
werde.

Wer etwas regelmäßig macht, muss anmelden.

Beispiel : Du machst die Gärten Deiner Nachbarn
samstags sauber, gehst also jeden Samstag von
Garten zu Garten. Du machst es also regelmäßig.
Damit bist Du anmeldepflichtig.
Ob dabei Gewinn heraus kommt ist ne
andere Sache.

Dein Taschengeld sei Dir ja gegönnt. Von mehr
schreibst Du selber nicht. Wenn es die MIOs
wären, würdest Du auch nicht hier fragen,
sondern hättest Dein Büro mit Anwälten und
Steuerberatern.

So, wenn Du mir nun ein Bild an meine Hauswand malst,
was ich immer schon mal wollte, und ich ersetz Dir die
Fahrtkosten, lasse Dich in unserem Wohnwagen wohnen,
wenn soll das interessieren ???

Du kannst sogar neben Deiner Arbeitslosigkeit selbständig sein.
Wie die anderen Beiträge schon schreiben ist zumindest zu Beginn einer solchen selbständigen Tätigkeit nicht erwiesen, dass Du a) davon leben kannst und b) wieviel überhaupt unter dem Strich dabei für die übrig bleibt.
Da dies zumindest in der ersten Zeit eine offene Frage bleibt, ist es kein Problem dies dem Arbeitsamt mitzuteilen, was Du richtigerweise ohnehin musst.
Du solltest aber erklären, dass Dich diese Tätigkeit nicht von der Vermittlung auf eine offenen Stelle abhält!
Solange Du ALG beziehst ist es ansonsten kein Problem, bei ALHI oder SozHi geht das natürlich so dann nicht mehr.

Mfg
Matthias