Arbeitlosengeld nach kündigung

Hallo,
Ich habe 2 Jahre bei einer firma gearbeitet, dann selbst gekündigt und mir selbst einen neuen job gesucht (nahtloser übergang) das Amt war zu langsam um mir bei der suche eines neues jobs zu helfen.

Nun zu meinem problen ich arbeite jetzt 2 wochen dort,
und muß jetzt ins krankenhaus und am Fuß operiert werden, dann kann ich mindestens 8 Wochen nicht arbeiten, mein arbeitgeber (zeitarbeitsfirma) wird mich dann mit sehr hoher wahrscheinlichkeit kündigen.

nun stellt sich die frage: BEKOMME ICH ARBEITSLOSENGELD???

bitte keine fragen wie „kannst du die op nicht verschieben?“ oder ähnliches

einfach nur beiträge die meine Frage/mein Problem beantworten!!!

DANKE

Hallo,

bin nur Laie und kann keine verbindlichen Auskünfte geben.

Es besteht grundsätzlich ALG-1 Anspruch, wenn man in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat.

Dann besteht ein Mindestanspruch von 6 Monaten. Wichtig ist, bitte nicht selbst kündigen (wegen Gefahr einer Sperrzeit).

Ich hoffe, ich konnte die Frage beantworten.

Viele Grüße

knuffel1958

Ich sehe hier keinen Grund, warum dir ALG nicht gezahlt werden sollte…