Arbeitlosengeldsperre angrechnet bekommen

Ich habe vor ab Juli ein jahr nach Australien zu gehen(work and Travel),da ich aber den unbezahlten Urlaub nicht bekomme,muss ich kündigen.
Jetzt meine Frage.:ist es möglich in der zeit die ich im Ausland bin die 3 monate Arbeitslosengeldsperre(die ich ja bekomme weil ich von mir aus kündige)angerechnet zu bekommen;damit ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe,wenn ich wieder zurückkomme,da ich vermute das ich nicht gleich so schnell einen job finde wenn ich wieder da bin.

Hallo,

klar, kein Problem. Du stehst dem dt. Arbeitsmarkt ja zur verfügung.

Gleichzeitig würde ich beantragen, dass das AL-Geld nach Ablauf der 3 Monate direkt nach Australien überwiesen wird.

Schönen Urlaub.

Gruß
tycoon

Aber ich stehe dem deutschen Arbeitsmarkt doch nicht zur verfügung wenn ich in Australien bin,wie soll das gehen.
Habe gehört das man sich beim Arbeitsamt immer melden muss,persönlich,versteht sich.

Hi,

Jetzt meine Frage.:ist es möglich in der zeit die ich im
Ausland bin die 3 monate Arbeitslosengeldsperre(die ich ja
bekomme weil ich von mir aus kündige)angerechnet zu
bekommen;damit ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe,wenn ich
wieder zurückkomme,da ich vermute das ich nicht gleich so
schnell einen job finde wenn ich wieder da bin.

Lies Dir das mal durch und dann würde ich mich erkundigen,
ob die angegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Anspruchsbedingungen, Laufzeiten etc.) im Text noch stimmen, da ich nicht erkennen kann,
von wann der Text stammt:

http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenve…

lg,
vordprefect

Hallo,

sei mir nicht böse, aber ich denke die Bemerkung war etwas sarkastisch gemeint, was ich übrigens sehr gut verstehen kann. Wenn Du wirklich Antworten auf Deine Frage haben willst, warum wendest Du Dich dann nicht an das zuständige Arbeitsamt?!?

LG

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Hallo aus Hamburg!
Ich versuche mal sachlich zu antworten, denn ich habe mich auf dem „Arbeitsamt“ sehr geärgert:
So bald Du von Deiner Arbeitslosigkeit Kenntnis hast, also auch wenn eigene Kündigung geplant ist, musst Du das der Bundesagentur für Arbeit melden! Die erstellen dann ein Profil Deiner Fähigkeiten und versuchen Dich möglichst schnell wieder einzugliedern. Evtl. must Du Dich dann auch schon bewerben. Auch in der Sperrfrist must Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, darfst z.B. nur weniger als 15 Stunden ehrenamtlich arbeiten! Also, meiner Meinung nach zählt die Zeit in Australien nicht!
Die Theorie ist ja logisch, aber in der Praxis…

Hallo maddileine

hast du denn schon ein work und travel Visum ? Soweit ich weiß gibt’s das für Australien nur bis 30.

Gruß
Heidi

Hallo,

die bemerkung war garantiert sarkastisch gemeint. Kündigen für einen „Urlaub“ würde ich nie.
Aber wenn du es tust, dann mußt du auch die Konsequenzen tragen und hast halt nach deiner Rückkehr erst mal kein bequemes Geldpolster.
Dann mußt du halt mit deinen Jobs in Australien einige Rücklagen schaffen und erst mal ein paar Monate für dich selbst sorgen (statt andere für dich sorgen zu lassen, wär ja noch schöner)

Aber kompetente Auskunft gibts garantiert bei deinem Arbeitsamt.

Servus
manu0907

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Sorry, gonzo,

habe grad die falsche Zeile erwischt.
War natürlich für Maddeleine bestimmt und auf den Artikel von Tycoon bezogen.

MfG
manu0907

Hallo manu…
danke für den tip und das das sarkastisch gemeint war,dachte ich mir schon.ich habe auch nicht vor in die arbeitslosigkeit zugehen,aber es war für mich nur wichtig zu wissen…für den fall der fälle.
Und zu dem thema kündigen wegen reisen,ist mir auch nicht leicht gefallen,bin schliesslich schon 10 jahre dabei,aber ich möchte nicht an den punkt kommen wo ich es bereue es nicht gemacht zuhaben.
und sie haben mir den job wieder zugesichert wenn ich mich wieder neu bewerbe,vertrauen ist gut aber vorwissen besser:wink:
in dem sinne schönes wochende euch allen und danke für die hilfe

madeleine

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