Arbeitlosenversicherung , Förderung

Hallo Online - Community, wer kennt sich aus?
Zum besseren Verständnis möchte etwas zurückgreifen. Ich habe mich 2006 selbständig macht im Fachbereich Heizung/Sanitär. Musste damals schon relativ zeitig feststellen, dass der Markt sehr umkämpft ist. Ich habe mich bis Januar 2013 mit artverwandten Arbeiten so durchgeschlagen. Wie gesagt im Januar 2013 war es soweit, dass ist ich erkennen musste es geht nicht mehr. Ich habe meine Firma als „Nebenbeschäftigung“ weiter laufen lassen. Glücklicherweise habe ich von „Anfang -An“ in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Somit konnte ich mich arbeitslos melden und bekam ALG1. Die Hoffnung stirbt zu letzt und ich sah im März wieder meine Chancen das es weiter geht. Gesagt getan im März meine Firma wieder hochgefahren und beim A-Team abgemeldet. Dies ging allerdings auch nur bis November 2013. Selbes Spiel, nur diesmal die Firma abgemeldet. Nun sitze ich hier und schreibe wie besessen Bewerbungen. Mal abgesehen von den zugestellten Bewerbungen seitens dem A-Team ( welche man in die Tonne hauen kann )und den etlichen Absagen auf meiner Initiativen hin gab es durch aus auch Interessante Jobs. Nur soweit weg und ständig auf Montage tut dem Familienleben auch nicht gut. Angesichts der Tatsache das es weiter gehen muss, ist meine Überlegung , das ich mich wieder selbständig mache. Nun zu meiner eigentlichen Fragen: 1.Bekäme ich , steht mir eine Unterstützung seitens dem Amt zu ,für die ersten Monate meiner Selbständigkeit ? 2. Kann ich wieder die Arbeitslosenversicherung aktivieren oder ist es mir durch die 2malige Benutzung für immer verwert?

Vielen Dank im Voraus

Hallo, eins vorweg, diese Auskunft ist nur rin tipp und ersetzt nicht den gang zum Amt.

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit die Aufnahme einer Selbstständigkeit zu fördern. Diese Leistung nennt sich Gründungszuschuss. Ein direkter Anspruch auf diese Leistung besteht jedoch nicht. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung und Bedarf neben den rechtlichen Voraussetzungen der Zustimmung der Arbeitsvermittlung. Je nach regionalem Zuständigkeitsbereich können für die eigenen Agenturbezirke Ermessenslenkende Weisungen vorliegen, die regional unterschiedlich sind. Es führt also kein Weg dran vorbei, mit deinem Arveitsvermittler dieses Thema zu besprechen. Auf der Agentur-Homepage findest du aber einen Flyer zum Gründungszuschuss. 

Für die freiwilligen Beiträge gibt es keine Beschränkung hinsichtlich der Anläufe in die Selbstständigkeit. Solltest du einen Gründungszuschuss erhalten wird dein Arbeitsvermittler dieses Thema mit dir noch ausführlich besprechen. Frag aber besser nach,  so kann er es nicht vergessen. 

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Hey,

Ѕаnnү Оһа hat das ganz gut erklärt.

Ich seh das auch so.

Viel Glück

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