Arbeitnehmer als Arbeitgeber -400 Euro job

Hallo,

Aus einer spontanen Idee erwuchs folgende Fragestellung:

Mensch A (ganz normaler Arbeitnehmer/Privatmensch) möchte sein Haus renovieren. Ein Bekannter Mensch B, der von Beruf Maler ist und viele der Arbeiten ausführen könnte würde helfen wollen/können.
A weiss, dass B sich mit 400 Euro jobs wechselnder Arbeitgeber „über Wasser hält“ und denkt jetzt darüber nach ob er selbst denn nicht B für ein paar Monate einstellen könnte.

  1. Darf er das überhaupt?
  2. Wenn ja - wie geht sowas?
  3. Was sind die Vor- und NAchteile für A
  4. Was sind die Vor- und Nachteile für B
  5. Müssten die zwei sich an irgendwelche Gehaltsvorgaben halten?
  6. Wie könnte man denn zwischen „angestellter“-Arbeit und Freundschaftsdienst unterscheiden? Gibt es da evtl Ärger wenn sich das nicht detailliert trennen liesse?

Ist sowas denn überhaupt irgendwie vergleichbar zu den Haushaltshilfe-Stellen, die es ja von privat gibt?

Ganz schön neugierig

Mopedhexle

Hi!

  1. Darf er das überhaupt?

Ja

  1. Wenn ja - wie geht sowas?

Wenn es nur um einen Minijob geht, http://www.minijob-zentrale.de, wenn es um mehr geht, wird es kompliziert!

  1. Was sind die Vor- und NAchteile für A

A macht sich nicht angreifbar, was Schwarzarbeit betrifft, zahlt dafür aber etwas mehr (Pauschale SV, evtl. auch pauschale Lohnsteuern)

  1. Was sind die Vor- und Nachteile für B

B macht sich nicht angreifbar, was Schwarzarbeit betrifft und hat alle Rechte eines Arbeitnehmers

  1. Müssten die zwei sich an irgendwelche Gehaltsvorgaben
    halten?

Pauschal: Nur an die, die sie selbst vereinbaren.

  1. Wie könnte man denn zwischen „angestellter“-Arbeit und
    Freundschaftsdienst unterscheiden? Gibt es da evtl Ärger wenn
    sich das nicht detailliert trennen liesse?

???
Ich stehe so ein bißchen auf dem Schlauch. Kannst Du das irgendwie anders formulieren?

Ist sowas denn überhaupt irgendwie vergleichbar zu den
Haushaltshilfe-Stellen, die es ja von privat gibt?

Warum nicht?

LG
Guido

Hallöchen,

  1. Was sind die Vor- und NAchteile für A

A macht sich nicht angreifbar, was Schwarzarbeit betrifft,
zahlt dafür aber etwas mehr (Pauschale SV, evtl. auch
pauschale Lohnsteuern)

  • BG (nicht zu vergessen) :smile:
  1. Wie könnte man denn zwischen „angestellter“-Arbeit und
    Freundschaftsdienst unterscheiden? Gibt es da evtl Ärger wenn
    sich das nicht detailliert trennen liesse?

Was meinst du mit „Freundschaftsdienst“? Einer hilft dem anderen unentgeltlich? Oder wie? Oder soll mal bezahlt werden und mal nicht?
@Guido mach mal bissel Platz aufm Schlauch :wink:

MfG

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Hallo Guido,

Schon mal vielen Dank für Deine Antworten!

  1. Wie könnte man denn zwischen „angestellter“-Arbeit und
    Freundschaftsdienst unterscheiden? Gibt es da evtl Ärger wenn
    sich das nicht detailliert trennen liesse?

???
Ich stehe so ein bißchen auf dem Schlauch. Kannst Du das
irgendwie anders formulieren?

Ich versuch´s:
Wenn nun ein 400 Euro job abgemacht wurde, muss dann genau auf Arbeitszeiten ect geachtet werden?

Eigentlich würde B ja auch so helfen und deshalb muss man für sich (also für A und B) nicht nachweisen was getan wurde ect.

Der Gedanke war: B bekommt die 400 Euro für z.B. drei Monate. Arbeitet im ersten Monat nur kurz mit, macht im zweiten Monat aber einen zeitintensiven Vollwärmeschutz und im dritten wieder nur kurze Handlangertätigkeiten -halt grad so wie Arbeit ansteht. Und es istja auch möglich dass in der Zeit A bei Arbeiten von B an dessen Haus mithilft - dann wird´s ja schon recht unübersichtlich…

Ist sowas denn überhaupt irgendwie vergleichbar zu den
Haushaltshilfe-Stellen, die es ja von privat gibt?

Warum nicht?

Weiß ja nicht… ich kenne mich da ja nun gar nicht aus und dachte das sei vielleicht eine Sonderregelung…

Ab wann ist denn eigentlich gegenseitige Hilfe Schwarzarbeit? Auch wenn gar kein Geld fließt sonder nur gearbeitet wird miteinander füreinander?

Nochmals merci

Mopedhexle

Hallöchen,

Auch wenn gar kein Geld fließt sonder nur gearbeitet wird
miteinander füreinander?

Ja auch dann, kann es Schwarzarbeit sein. Wenn man z.B. Leistungen nach dem SGB III bekommt = Arbeitslosengeld, dann ist eine der Voraussetzungen dafür „Verfügbarkeit“, wenn angenommen werden muss, dass jemand seine Zeit auf jemandes anderen Baustelle verbringt, dann steht er zur Vermittlung nicht zur Verfügung und hat unberechtigterweise Leistungen erhalten. Genau definierte Grenzen hat der Gesetzgeber (vielleicht absichtlich?) nicht festgelegt.

MfG

Hi!

Ich versuch´s:
Wenn nun ein 400 Euro job abgemacht wurde, muss dann genau auf
Arbeitszeiten ect geachtet werden?

Nein, nicht wirklich.
Wenn man einen Vertrag vereinbart - wer will kontrollieren, wann genau was in welcher Zeit gemacht wurde?

Wenn man bspw. 60 Stunden für den Monat vereinbart, aber keine tägliche Arbeitszeit, dann muss man lediglich auf das Arbeitszeitgesetz achten (nicht mehr als 10 Std. am Tag, nicht mehr als 48 in der Woche, Pausen berücksichtigen).

Der Gedanke war: B bekommt die 400 Euro für z.B. drei Monate.
Arbeitet im ersten Monat nur kurz mit, macht im zweiten Monat
aber einen zeitintensiven Vollwärmeschutz und im dritten
wieder nur kurze Handlangertätigkeiten -halt grad so wie
Arbeit ansteht. Und es istja auch möglich dass in der Zeit A
bei Arbeiten von B an dessen Haus mithilft - dann wird´s ja
schon recht unübersichtlich…

Was im Vertrag vereinbart wird (der muss übrigens nicht schriftlich geschlossen werden), ist weitestgehend frei verhandelbar.

Weiß ja nicht… ich kenne mich da ja nun gar nicht aus und
dachte das sei vielleicht eine Sonderregelung…

Bei Haushaltshilfen gibt es m.W. eine Vereinfachung - schau da mal in den Link…

Ab wann ist denn eigentlich gegenseitige Hilfe Schwarzarbeit?
Auch wenn gar kein Geld fließt sonder nur gearbeitet wird
miteinander füreinander?

Da bin ich definitiv überfragt.

LG
Guido

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