Hallo!
Folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer, zur Zeit krankgeschrieben. Es kann durchaus sein dass er in absehbarer Zeit ins Krankengeld fällt. Da er ein geringes Bruttoeinkommen hat, sein Nettoentgelt sich aber durch Zulagen erhöht,steht ihm ggf. z.B. ALG II als Aufstockung zu? Wenn sich das Krankengeld auf das aktuelle Brutto bezieht, bekomme er ca. 700€ Krankengeld … wenn hiervon die Miete abgeht, bleibt weniger als die Hälfte übrig! Kann jemand diese Frage beantworten?
Vorab schon mal Danke