Arbeitnehmer: aufstockend zum Krankengeld ALG II

Hallo!
Folgende Frage:
Ein Arbeitnehmer, zur Zeit krankgeschrieben. Es kann durchaus sein dass er in absehbarer Zeit ins Krankengeld fällt. Da er ein geringes Bruttoeinkommen hat, sein Nettoentgelt sich aber durch Zulagen erhöht,steht ihm ggf. z.B. ALG II als Aufstockung zu? Wenn sich das Krankengeld auf das aktuelle Brutto bezieht, bekomme er ca. 700€ Krankengeld … wenn hiervon die Miete abgeht, bleibt weniger als die Hälfte übrig! Kann jemand diese Frage beantworten?

Vorab schon mal Danke

Hallo, das Krankengeld berechnet sich nicht vom Brutto, sondern vor allem vom Netto. Auch Überstunden oder Sonderzahlungen werden unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Der Unterschied zum Netto sollte daher nicht so ganz gross ausfallen.

Trotzdem geht Aufstockung grundsätzlich, wie auch Aufstockung zum Arbeitseinkommen grundsätzlich ginge. Wenn die Wohnung bzw. die Miete angemessen sind, könnte ALG II gehen.

Für Einzelheiten musst Du dich leider an die ARGE wenden.