Arbeitnehmer aus neuen EU-Ländern

Hallo liebes Forum,

Zu welchen Bedingungen kann man die ausländischen Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern beschäftigen? Brauchen Sie Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis etc. oder kann man sie „einfach so“ einstellen?

Könnte es bei der letzten Option zu Meinungsunterschieden mit dem Zollamt kommen?

Vielen Dank im Voraus

Jaro

hallo jaro,

aufenthaltsgenehmigung und arbeitsgenehmigung benötigen eu-bürger nicht. es reicht pass oder passersatz.

lg
babs

Danke babs,

Gibt es irgendwelchen Paragraph, worauf ich mich stützen kann?

lg

Jaro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die AN aus den „neuen“ EU-Länder benötigen in D noch eine Arbeitserlaubnis (§ 284 SGB III). Dies ist ja der Grund, warum sie alle als „Selbstständige“ arbeiten, das ist ihnen nämlich erlaubt.

&Tschüß

WHoepfner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]