Arbeitnehmer-Berufs+Privathaftpflicht, gibts das?

Hi.

Bei vielen privaten HAftpflichtversicherungen sind keine Schäden abgedeckt, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Bei vielen Schäden, die man als Arbeitnehmer verursacht, kommt zwar erst mal die Firma auf, aber es gibt genug Fälle, wo man den Schaden selbst übernehmen muss, oder sich zumindest daran beteiligen muss.

Riskant sind zum Beispiel „Außer Haus“ Einsätze bei Kunden. Wenn man beim Kunden etwas beschädigt, ist man selbst erst mal Schadenersatzpflichtig, jedoch muss die Firma einen vom Schaden freistellen. Aber unter Umständen muss man auch selbst haften.

Aber es gibt auch viele Fälle, in denen der Schaden geteilt wird. Unter Umständen muss man mehrere Monatsgehälter an Schadenersatz als „Selbstbeteiligung“ beisteuern. Angeblich sind bis zu 4 Monatsgehälter angemessen.

Ebenfalls selbst aufkommen muss man in der Regel für verlorenes Werkzeug o.ä.

Ich hätte jetzt gerne eine „Berufs-Haftpflichtversicherung“ für Arbeitnehmer, d.H eine Versicherung die mir alles absichert, was nicht anderweitig schon übernommen wird.
Die mir auch das Geld ersetzt, wenn der Schaden zwar anderweitig bezahlt wird, aber ich einen Teil des Schades vom Lohn abgezogen bekomme.
Sie sollte auch verlorenes Werkzeug o.ä absichern.
Natürlich auch verlorene dienstliche Schlüssel, Zugangskarten o.ä.

Idealerweise sollte diese „Arbeitnehmer-Berufshaftplficht“ in Kombination mit einer standard-Privathaftpflicht sein, damit ich nicht 2 Versicherungen abschließen muss.

Berufshaftpflicht ist zwar in der Regel mehr für Selbstständige und Freiberufler gedacht, und nicht für Arbeitnehmer.
Aber ich habe ein großes Risiko im Berufsleben zu tragen.
Vor allem „Flüchtigkeitsfehler“ und Unachtsamkeiten können teuer werden, und auch mein Geldbeutel/meinen Lohn anfressen.
Wenn beim Kunden was schiefgeht, oder ich das teure Werkzeug mal liegen lassen sollte, ist eine „Schadenbeteiligung“ schonmal das mindeste.

Kennt hier jemand eine Versicherung, die sowas anbietet?

Also wie ich gesehen habe, gibts für Arbeitnehmer aus dem öffentlichen Dienst sogenannte „Diensthaftpflicht“ bzw „Amtshaftplficht“.

Aber für AN aus der Privatwirtschaft habe ich sowas noch nicht gefunden.
Als AN in der Privatwirtschaft ist zwar vieles über die Firma abgesichert, aber eben auch nicht alles.
Und dass man bis zu 4 Monatsgehälter selber beisteuern muss, ist je nach Schaden durchaus üblich, wie ich gelesen habe.

Hallo

Hi.

Bei vielen privaten HAftpflichtversicherungen sind keine
Schäden abgedeckt, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit
entstehen.

versicherte Risiken aus dem privaten Bereich übernimmt die Privathaftpflicht und wie der Name schon sagt übernimmt die Berufs- oder Betriebhaftpflicht Risiken aus dem beruflichen - gewerblichen Bereich.

Bei vielen Schäden, die man als Arbeitnehmer verursacht, kommt
zwar erst mal die Firma auf, aber es gibt genug Fälle, wo man
den Schaden selbst übernehmen muss, oder sich zumindest daran
beteiligen muss.

Das wäre mir neu. Welche Schäden sollten das sein? Wenn ein Mitarbeiter im Auftrag der Firma unterwegs ist und Arbeiten verrichtet dann trägt das Unternehmen auch die Haftung im Sinne des Unternehmerrisikos.

Riskant sind zum Beispiel „Außer Haus“ Einsätze bei Kunden.
Wenn man beim Kunden etwas beschädigt, ist man selbst erst mal
Schadenersatzpflichtig, jedoch muss die Firma einen vom
Schaden freistellen. Aber unter Umständen muss man auch selbst
haften.

Siehe oben. Das ein Mitarbeiter in dieser Weise in der Haftung sein soll kann ich nicht nachvollziehen

Aber es gibt auch viele Fälle, in denen der Schaden geteilt
wird. Unter Umständen muss man mehrere Monatsgehälter an
Schadenersatz als „Selbstbeteiligung“ beisteuern. Angeblich
sind bis zu 4 Monatsgehälter angemessen.

Das hört sich sehr verwegen an. Kann es sein das wir uns da im Bereich eines Subunternehmers in einer Scheinselbständighkeit bewegen?

Ebenfalls selbst aufkommen muss man in der Regel für
verlorenes Werkzeug o.ä.

Das wäre normal, die Schuldfrage ist ja dann auch eindeutig.

Ich hätte jetzt gerne eine „Berufs-Haftpflichtversicherung“
für Arbeitnehmer, d.H eine Versicherung die mir alles
absichert, was nicht anderweitig schon übernommen wird.
Die mir auch das Geld ersetzt, wenn der Schaden zwar
anderweitig bezahlt wird, aber ich einen Teil des Schades vom
Lohn abgezogen bekomme.
Sie sollte auch verlorenes Werkzeug o.ä absichern.
Natürlich auch verlorene dienstliche Schlüssel, Zugangskarten
o.ä.

Wie schon gesagt kann ich nicht nachvollziehen warum da Geld vom Lohn einbehalten werden soll. Mit einer Privathaftpflicht für dienstliche Schlüssel oder Codekarten könnte man dienen.
Für das Werkzeug sehe ich hier keine Möglichkeit.

Idealerweise sollte diese „Arbeitnehmer-Berufshaftplficht“ in
Kombination mit einer standard-Privathaftpflicht sein, damit
ich nicht 2 Versicherungen abschließen muss.

Das gibt es meiner Meinung nach nicht, vielleicht verstehe ich auch was falsch oder ein Kollege weiß mehr…

Berufshaftpflicht ist zwar in der Regel mehr für
Selbstständige und Freiberufler gedacht, und nicht für
Arbeitnehmer.
Aber ich habe ein großes Risiko im Berufsleben zu tragen.
Vor allem „Flüchtigkeitsfehler“ und Unachtsamkeiten können
teuer werden, und auch mein Geldbeutel/meinen Lohn anfressen.
Wenn beim Kunden was schiefgeht, oder ich das teure Werkzeug
mal liegen lassen sollte, ist eine „Schadenbeteiligung“
schonmal das mindeste.

Was ist das denn für eine Tätigkeit?

Kennt hier jemand eine Versicherung, die sowas anbietet?

Ich nicht

Gruß zahao

Hallo.

Folgende Situation:
Wenn der Arbeitnehmer einen Schaden beim Kunden anrichtet, dann muss der AN rechtlich erst mal dafür gerade stehen.
Da es aber in Verrichtung der Arbeit passierte, muss der Arbeitgeber den AN vom Schaden „Freistellen“ und dieser Schaden wird von der Betriebshaftpflicht der Firma übernommen.
Sollte die Firma keine Beriebshaftpflicht haben, oder die den Schaden ablehnen, ist der schwarze Peter wieder bei der Firma. Solle die Firma zufälligerweise am Schaden insolvent gehen, ist der schwarze Peter wieder beim Arbeitnehmer.

Der schwarze Peter ist auch beim AN in folgender Situation:
AN installiert eine Steckdose beim Kunden. Es passiert was. Die Firma ist kein Elektromeisterbetrieb, also hätte die Steckdose nicht installiert werden dürfen.
In einem solchen Fall kann der AN damit rechnen, beim Schaden zumindest mal mit im Boot zitzen zu müssen. Er hätte den Auftrag seines Chefs nicht ausführen dürfen, wenn ihm das falsche Handeln bewusst war.
Aber genau der Fall mit der Steckdose ist in vielen Firmen vorhanden.

Und auch sonst gibts genug Fälle, wo man wohl latzen muss. Von verlorenen Werkzeug ganz zu schweigen, der Fall ist klar.

Und irgendwo habe ich gelesen, dass bis zu 4 Monatsgehälter Schaden „Selbstbeteiligung“ beim Mitarbeiter duchaus rechtens sind, und von Richtern auch schon in Urteilen so gebracht wurde.

Bei so ner kleinen IT Frickelbude anzufangen, ist insofern schon ein großes Risiko.
Ne GmbH mit Mindesteinlage ist schnell mal platt.
Und dann ist der schwarze Peter wieder beim AN.

Und die Sache mit der Steckdose ist da auch gang und gäbe.

vergessener Dienstlaptop, kommt vor ->Blechen
Teures Fluke Messgerät durch Fehler zerstört -> läuft vermutlich auf „Selbstbeteiligung“ beim AN raus, rest zahlt Firma.

Hallo.

Folgende Situation:
Wenn der Arbeitnehmer einen Schaden beim Kunden anrichtet,
dann muss der AN rechtlich erst mal dafür gerade stehen.

Nein, der Arbeitgeber

Da es aber in Verrichtung der Arbeit passierte, muss der
Arbeitgeber den AN vom Schaden „Freistellen“ und dieser
Schaden wird von der Betriebshaftpflicht der Firma übernommen.

Für Schäden die innerhalb deines Tätigkeitsbereichs für Deine Firma liegen haftet der Arbeitgeber.

Sollte die Firma keine Beriebshaftpflicht haben, oder die den
Schaden ablehnen, ist der schwarze Peter wieder bei der Firma.

Keine Haftpflicht ist Dummheit. eine bestehende Betriebshaftpflicht selbst leistet bei Berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Solle die Firma zufälligerweise am Schaden insolvent gehen,
ist der schwarze Peter wieder beim Arbeitnehmer.

Nein, jedenfalls nicht was die Haftung angeht. Da muss der Arbeitnehmer nicht ran.

Der schwarze Peter ist auch beim AN in folgender Situation:
AN installiert eine Steckdose beim Kunden. Es passiert was.
Die Firma ist kein Elektromeisterbetrieb, also hätte die
Steckdose nicht installiert werden dürfen.

Ich bitte Dich… was fummelst Du an einer Elektroinstallation rum wo du nichts drann zu suchen hast. Dafür gibt es Fachleute… wie der Name Elektromeisterbetrieb nun mal aussagt. Gegen das was Du da machst kann man sich nicht versichern, das ist grob fahrlässig.

In einem solchen Fall kann der AN damit rechnen, beim Schaden
zumindest mal mit im Boot zitzen zu müssen. Er hätte den
Auftrag seines Chefs nicht ausführen dürfen, wenn ihm das
falsche Handeln bewusst war.

Stimmt, das zahlst Du ganz alleine. Du führst Arbeiten aus die Du nicht ausführen darfst.

Aber genau der Fall mit der Steckdose ist in vielen Firmen
vorhanden.

Da gibt es eine ganz klare Rechtssprechung was solche Arbeiten angeht. Du redest von 4 Monatsgehältern „Selbstbeteiligung“, was passiert wenn jemand tot bleibt oder es durch Deine Installation zu einem Millionenschaden kommt? Dann kannst Du dich aber verabschieden…

Und auch sonst gibts genug Fälle, wo man wohl latzen muss. Von
verlorenen Werkzeug ganz zu schweigen, der Fall ist klar.

Nenn mir einen belegten Fall wo jemand der im Auftrag seines Arbeitgebers Arbeiten ausführt die er auch ausführen darf wo es so eine Regelung gibt.

Und irgendwo habe ich gelesen, dass bis zu 4 Monatsgehälter
Schaden „Selbstbeteiligung“ beim Mitarbeiter duchaus rechtens
sind, und von Richtern auch schon in Urteilen so gebracht
wurde.

Die sogenannte „Selbstbeteiligung“ dürfte wohl aus einem Urteil hervorgehen wo es zu einem Schaden durch eine Installation o.Ä kam die der Betreffende nicht hätte ausführen dürfen.

Du solltest Dir darüber im Klaren sein das Du hier mit deiner Existenz und was noch viel schlimmer ist, auch noch mit der Existenz anderer Leute zockst… werd mal wach und laß dir die Sache mal durch den Kopf gehen.

Grüße

Zahao

Also wie ich gesehen habe, gibts für Arbeitnehmer aus dem
öffentlichen Dienst sogenannte „Diensthaftpflicht“ bzw
„Amtshaftplficht“.

richtig - Beamte haften allerdings auch bei grober Fahrlässigkeit bei ihrer Tätigkeit.

Aber für AN aus der Privatwirtschaft habe ich sowas noch nicht
gefunden.
Als AN in der Privatwirtschaft ist zwar vieles über die Firma
abgesichert, aber eben auch nicht alles.

es ist alles das abgesichert, was ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit verrichten darf.

Und Die Dinge die Du aufgeführt hast, sind nicht erlaubt, da die notwendige Ausbildung dazu fehlt und somit wäre dies auch nicht über eine mögliche Berufshaftpflicht versicherbar.

Und dass man bis zu 4 Monatsgehälter selber beisteuern muss,
ist je nach Schaden durchaus üblich, wie ich gelesen habe.

Wenn man Tätigkeiten ausübt die man nicht ausführen darf,
muss man dies in Kauf nehmen.

Hallo Electron,

Deine Frage muss man, wenn man sie einigermaßen korrekt beantworten will, unterteilen:
Zum einen in die Frage nach den Ansprüchen Dritter (z.B. Auftraggeber der Fa.) und zum anderen in die Frage nach den Ansprüchen des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer.

1.) Ansprüche Dritter:
Wie Du ja schon selbst gesagt hast, besteht hier für den AN die Möglichkeit der Freistellung von Haftungsansprüchen. Dies begründet sich damit, dass der AN als Erfüllungsgehilfe des AG´s tätig ist und die Haftung somit der Firma als Vertragspartner des Auftraggebers anzurechnen ist.
Aber Achtung: Mittelbar besteht sehr wohl eine (zumindest teilweise) Ersatzpflicht des Arbeitnehmers. Diese aber nur im Verhältnis zum Arbeitgeber, nicht gegenüber dem Auftraggeber. Näheres siehe 2.)

2.) Ansprüche des AG´s gegen den AN:
Der AG hat, wenn er vom AN geschädigt wird, einen Anspruch auf Schadenersatz. Die Höhe der Haftung ergibt sich aus dem Grad des Verschuldens, was bedeutet, dass der AN bei leichtester Fahrlässigkeit gar nicht, bei grober Fahrlässigkeit aber voll haftet. Alles andere dazwischen ergibt eine anteilige Haftung.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Gesetzgeber den AN einerseits nicht komplett aus der Haftung für ein Fehlverhalten herauslassen, andererseits aber auch nicht über Gebühr mit einem unkalkulierbaren Risiko belasten will.

Leider ist mir kein Versicherer bekannt, der - außerhalb einer sog. „Dienst-Haftpflicht“ für den ÖD - derartige Risiken absichert. Lediglich der hier bereits angesprochene Schlüsselverlust kann abgesichert werden (Aber Achtung: Entgegen manch verbreiteter Meinung gibt es mitunter deutliche Unterschiede im Leistungsumfang der einzelnen Versicherer. Hier gilt es genau hinzusehen!).
Ansonsten kann man nur den Tipp geben, den Arbeitgeber auf z.B. branchen- oder betriebstypische Risiken anzusprechen und eine vertragliche Regelung im Vorfeld anzustreben.

Viele Grüße
Loroth

Für Mitglieder von DGB-Gewerkschaften…

Kennt hier jemand eine Versicherung, die sowas anbietet?

…gibt es sowas, die GUV-Fakulta:
http://www.guv-fakulta.de/leistungen.php

Sie kann diesen Leistungskatalog anbieten, da sie rechtlich keine Versicherung ist, sondern eine Unterstützungseinrichtung der Gewerkschaften für ihre Mitglieder bei Notfällen.

Guten Tag,

Hallo.

Folgende Situation:
Wenn der Arbeitnehmer einen Schaden beim Kunden anrichtet,
dann muss der AN rechtlich erst mal dafür gerade stehen.

Nein, der Arbeitgeber

Da es aber in Verrichtung der Arbeit passierte, muss der
Arbeitgeber den AN vom Schaden „Freistellen“ und dieser

Ich bitte Dich… was fummelst Du an einer
Elektroinstallation rum wo du nichts drann zu suchen hast.
Dafür gibt es Fachleute… wie der Name Elektromeisterbetrieb
nun mal aussagt. Gegen das was Du da machst kann man sich
nicht versichern, das ist grob fahrlässig.

In einem solchen Fall kann der AN damit rechnen, beim Schaden
zumindest mal mit im Boot zitzen zu müssen. Er hätte den
Auftrag seines Chefs nicht ausführen dürfen, wenn ihm das
falsche Handeln bewusst war.

Stimmt, das zahlst Du ganz alleine. Du führst Arbeiten aus die
Du nicht ausführen darfst.

Aber genau der Fall mit der Steckdose ist in vielen Firmen
vorhanden.

Da gibt es eine ganz klare Rechtssprechung was solche Arbeiten
angeht. Du redest von 4 Monatsgehältern „Selbstbeteiligung“,
was passiert wenn jemand tot bleibt oder es durch Deine
Installation zu einem Millionenschaden kommt? Dann kannst Du
dich aber verabschieden…

Und auch sonst gibts genug Fälle, wo man wohl latzen muss. Von
verlorenen Werkzeug ganz zu schweigen, der Fall ist klar.

Nenn mir einen belegten Fall wo jemand der im Auftrag seines
Arbeitgebers Arbeiten ausführt die er auch ausführen darf wo
es so eine Regelung gibt.

Und irgendwo habe ich gelesen, dass bis zu 4 Monatsgehälter
Schaden „Selbstbeteiligung“ beim Mitarbeiter duchaus rechtens
sind, und von Richtern auch schon in Urteilen so gebracht
wurde.

Die sogenannte „Selbstbeteiligung“ dürfte wohl aus einem
Urteil hervorgehen wo es zu einem Schaden durch eine
Installation o.Ä kam die der Betreffende nicht hätte ausführen
dürfen.

Du solltest Dir darüber im Klaren sein das Du hier mit deiner
Existenz und was noch viel schlimmer ist, auch noch mit der
Existenz anderer Leute zockst… werd mal wach und laß dir
die Sache mal durch den Kopf gehen.

Also ich selbst darf Steckdosen installieren, da ich Elektrofachkraft bin.
Aber ohne einen Meister, der es abnimmt, darf es eigentlich nicht in Betrieb gehen.
Außerdem werde ich nicht zum Steckdosensetzen bezahlt.
Die Firma dürfte diesen Arbeitsauftrag gar nicht erteilen.
Aber was macht man, wenn Theorie und Praxis auseinander gehen?
Wenn man es verweigert, mit der Aussage, dass es nicht erlaubt ist, kann man sich gleich nen neuen Job suchen. Es heißt dann: Na die 3 Drähte werden sie wohl noch angeschlossen bekommen. Sollen wir jetzt extra ne Elektrofirma rufen? Dann können wir unsere Angebote aber nicht mehr einhalten usw.

Zu einem installierten und gebrauchsfähigen DSL Modem gehört auch der Strom zum Betrieb des Modems.
Wenn kein Strom da ist, müssen wir halt ne Steckdose legen.

Und wenn dabei etwas passiert, z.B. andere Leitung angebohrt, dann ist die Kacke am dampfen.
Da muss noch nicht mal ein Personenschaden bei entstehen.
Die Betriebshaftpflicht wird da nicht zahlen.
Und so ne 25.000 Euro GmbH ist schneller platt, als man gucken kann.

… gibt es auch etwas. Aufgrund der Forenregeln darf der Versicherer hier nicht genannt werden. Aber es gibt schließlich Suchmaschinen …

_ Paket Beruf: Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen für Sachschäden. Höchstersatzleistung 10.000 €, SB 150 €._

Leider bezieht sich die Deckung nur auf Sachschäden. Wer den Arbeitskollegen (versehentlich) vom Gerüst schubst, dem ist nicht geholfen.

Viele Grüße
oscar.