Arbeitnehmer erschien nicht mehr auf Arbeit

Hallo,

wegen hoher Umsatzeinbrüche wurde in einer Betriebsversammlung einstimmig beschlossen, Teillohnzahlungen vorzunehmen.
Knapp vier Tage später erhielt ich von meinem Angestellten mitte Juli eine SMS, dass er von seiner 4 Wöchigen Kündigungsfrist gebrauch mache und am 15.08. somit aus dem Betrieb ausscheide.

Seit dieser SMS ist der AN nicht mehr erreichbar. Somit hat der Betrieb die Kündigung per SMS akzeptiert.

Ende September erhielt der Betrieb die Vorladung zum Arbeitsgericht. Das Arbeitsgericht erkannte diese Form der Kündigung nicht an. Der Gegnerische Anwalt plädiert nun mit Schreiben vom 30.09. auf das Recht wegen ausstehender Lohnzahlungen der Arbeit fern bleiben zu können und für diese zeit vollen Lohnanspruch zu erheben.
Ferner forderte der gegnerische Anwalt die betriebsbedingte Kündigung. Diese möchte der Betrieb nicht aussprechen wegen Abfindungsansprüchen in diesem Fall.

Nun die Frage: Kann der Betrieb wegen unentschuldigten Fehlen im Zeitraum 16.07. bis 30.09. dem AN kündigen?
Nochmals zu erwähnen ist, dass der AN seit 16.07. für den Betrieb nicht erreichbar ist.

Wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung während der Vertragslaufzeit nicht zur Verfügung gestellt hat, kann der Arbeitgeber Schadenersatz fordern. Das unabhängig davon, dass eine SMS-Kündigung - gleich von welcher Seite - nichts rechtswirksam ist. Sie hätten den Arbeitnehmer abmahnen und forgerecht kündigen müssen. Für diesen Streitfall werden Sie ohne versierten Rechtsanwalt zu viel zahlen. Nehmen Sie einen guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.