muss ein Arbeitnehmer den Rentenbescheid beim Arbeitgeber vorlegen damit dieser den Austritt vermerken kann oder reicht die mündliche Mitteilung des Arbeitnehmers aus, dass er zu einem bestimmten Termin ausscheidet? Oder muss der AN eine Kündigung abgeben?
das Beziehen der Rente führt nur zum Ende des Vertrages, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist - was aber in den meisten Standardverträgen der Fall ist bzw. in Tarifverträgen, wenn die Arbeitsverträge diese einbeziehen.
Ist das nicht der Fall, kann der AN auch weiterarbeiten oder kündigen.