Ein Arbeitnehmer ist freiwillig in der GKV versichert. Er zahlt zur Zeit den Höchstbeitrag zur GKV.
Er hat eine Direktversicherung, deren Beiträge über Entgeltumwandlung bezahlt wurden.
Nun ist das Versicherungsende nach 35 Jahren erreicht, und er bekommt die Versicherung als Einmalzahlung ausgezahlt.
Muss er hierfür auch noch extra GKV Beiträge entrichten, auch wenn er bereits wegen seines Arbeitsentgelts den GKV Höchstbeitrag bezahlt?
Hallo,
wenn es sich nicht um einen Versorgungsbezug handelt, also ein Arbeitgeber niemals im Spiel war, dann ist die Auszahlungssumme beitragsfrei.
Gruss
Czauderna
Hmm, ich bin nicht sicher, was „im Spiel“ genau bedeutet.
In meinem Fall zahlt der Arbeitnehmer die Versicherungsbeiträge vollständig von seinem eigenen Gehalt, aber als Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber eingetragen.
Ich habe hier eine interessante Seite gefunden, aus der man folgern könnte, dass der Arbeitnehmer in meinem Fall keine extra GKV Beiträge entrichten muss, da das Arbeitsentgelt vorrangig berücksichtigt wird. Allerdings, weiss ich nicht, ob das auch für die von mir oben geschilderte Direktversicherung zutrifft:
Freiwillig Versicherte, die zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalleistung bzw. des Ertrags aufgrund anderer vorrangig zu berücksichtigender Einnahmen (z.B. Arbeitsentgelt) bereits den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung entrichten, unterliegen keiner weitergehenden Beitragspflicht.
Hallo,
so, wie geschildert sehe ich keine direkte Arbeitgeberbeteiligung, allerdings muss die Entscheidung direkt durch die Krankenkasse getroffen werden. Sollte ich recht behalten, dann ist der Auszahlungsbetrag beitragsfrei, weil du ohnehin schon den Höchstbeitrag zahlst. Sollte es sich allerdings um einen „Versorgungsbezug“ handeln, dann würde die Auszahlungssumme, bzw. der beitragspflichtige Teil davon auf 120 Kalendermonate verteilt und es müsste dann geprüft werden, ob und in welcher Höhe von dir dafür Beiträge gezahlt werden müssten.
gruss
Czauderna
Hallo,
nein, das ist kein Grund, denn auch Versorgungsbezüge (Betriebsrenten, usw.) können kapitalisiert und auf einen Schlag ausgezahlt werden.
Gruss
Czauderna
Hallo,
z.B. wenn mal (entweder auf Dauer oder aber auch nur zeitweise)vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen in diesen Vertrag eingeflossen sind.
Gruss
Czauderna
Äh, wie jetzt ?
Du hast alle Beiträge gezahlt aber der VS-Nehmer ist dein Arbeitgeber ?
Wie wäre denn dann vertraglich geregelt wie Du die Summe bekommst ?
Das ist so was ähnliches wie AG die Lebensversicherung auf das Ableben ihrer Angestellten abschließen, im Todesfall aber nicht die Witwe oder Kinder das Geld bekommen sondern die Firma das Geld einsackt.