Ein Arbeitnehmer ist selber krankenversichert bei der GKV und selbstständig tätig. Gibt es einen Höchstbetrag für den Gewinn aus Selbstständigkeit, damit er nicht seiner Arbeitnehmer Krankenversicherung ausgeschlossen wird?
Er möchte sich nicht selber freiwillig krankenversichern.
einen Höchstbetrag gibt es für den Ausschluss aus der Pflicht-GKV nicht. Allerdings besteht keine Versicherungspflicht mehr, wenn die selbständige Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird (§ 5 Abs. 5 SGB V).
Nicht eindeutig geklärt ist, was als hauptberufliche selbständige Tätigkeit gilt. Die Höhe des Einkommens ist hier nicht unbedingt entscheidend. Ein Anhalt kann die Zeit sein, die für diese Tätigkeit aufgewendet wird, was aber nur schwer festzustellen ist. Auf alle Fälle spricht für eine Hauptberuflichkeit, wenn man selbst einen Arbeitnehmer beschäftigt hat.
die GKV spricht generell von Beschäftigung von Arbeitnehmern, also auch von geringfügig Beschäftigten. Es handelt sich hier nur um eines der Merkmale für die Prüfung. Im übrigen hält man sich hier eine Einzelfallentscheidung offen.
Gewinn aus Selbstständigkeit, damit er nicht seiner
Arbeitnehmer Krankenversicherung ausgeschlossen wird?
Ich rate dringend dazu, Kontakt mit der Karankenkasse aufzunehmen und um Statusfeststellung zu bitten. Sollte die Kasse dieses zu einem späteren Zeitpunkt von sich aus tun und zum Ergebnis Selbstständigekkeit kommen, müssen evt. erheblich Beiträge nachgezalt werden.
Er möchte sich nicht selber freiwillig krankenversichern.
Das kann er nicht entscheiden, dass entscheidet die Krankenkasse für ihn. Also die entscheidung jetzt herbeiführen, bevor große Beiträge im Rückstand sind.