Wie soll sich hier ein Arbeitnehmer wohl am besten in diesem Fall Verhalten:
Ein AN hat seinen Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt. Der AN hat für den Arbeitgeber an mehreren Schulungen teilgenommen, insgesammt 4. Für zwei der Schulungen gibt es einen Fortbildungsvertrag mit einer Bindung auf 36 Monate, für die anderen nicht. Der Arbeitgeber ist mit der Kündigung nicht einverstanden und fordert jetzt die Anteiligen Schulungskosten in höhe von noch 4800 Euro zurück. Die Beiden 1ten Schulungen hatten eine Gesamtlänge von 8 Tagen und der AN teilte seinem AG mit das lt. einigen Urteilen die Bindefrist zu lang ist und nur 6 Monate statthaft wären. Da für die anderen beiden Schulungen kein Vertrag existiert seien diese ohnehin gegenstandslos. Der AG fängt jetzt an den AN unter Druck zu setzten und gibt ihm z.b. unlösbare Aufgaben und der AN ist dem Druck nicht mehr gewachsen.
Bzgl. der Fortbildungsverträge hat der AN kurzfristig einen Termin beim RA da er sich hier nicht in der Lage sieht sich selber dagegen zu wehren.
Der AG fängt jetzt an den AN unter Druck zu
setzten und gibt ihm z.b. unlösbare Aufgaben und der AN ist
dem Druck nicht mehr gewachsen.
Da es wohl nicht viel bringt, mit dem Chef zu reden, könnte man verschiedenes tun: Seelischen Beistand holen (vom Fach oder privat),
mit einem Arzt reden, zum Betriebsrat gehen (falls vorhanden), Notizen über die „unlösbare“ Arbeitsanweisungen machen…
Bzgl. der Fortbildungsverträge hat der AN kurzfristig einen
Termin beim RA da er sich hier nicht in der Lage sieht sich
selber dagegen zu wehren.
Das ist doch eine gute entscheidung und da wird man evtl. auch Tipps für weiteres Verhalten bekommen, bzw. wie und ob man sich gegen den Druck wehren kann.
Kopf hoch. Wenn reden nicht geht, muss man entweder fair! kämpfen oder nachgeben.
die relevante Klausel besagt in dem einen Vertrag für 3 Tage Schulung eine Bindefrist von 36 Monaten. Im 2ten Vertrag für 5 Tage auch von 36 Monaten. Da der AN der Meinung ist das die Bindefrist für insgesamt 8 Tage Schulung zu lange ist und einschlägige Urteile hier Bindefristen von 6 Monaten vorsehen.
In der Zeit der Anstellung wurden noch zwei Fortbildungen gemacht, hierfür gibt es allerdings keinerlei Verträge. Da der AG auch hierfür die Kosten erstattet haben will hat der AN hier dem AG aufgrund fehlender Verträge die Rückerstattung verweigert.
Der AN hat bei seiner Kündigung und als das zur sprache kam dem AG mitgeteilt. Natürlich gehen hier die Ansichten auseinander und der AG übt jetzt seinerseit wie folgt Druck aus.
Er gibt dem AN Aufgaben die entweder in der vorgegebenen Zeit bzw. überhauptnicht zu lösen sind. Diese Erkenntniss werden dem AG mitgeteilt und selbiger stellt ihn naja sagen wir mal als unfähig hin.
Einen Betriebsrat gibt es nicht. Da sich die Situation hier zuzuspritzen droht hat der AN jetzt erstmal wegen den Fortbildungen einen Termin beim RA, hier werden auch gleich alle anderen dem Arbeitsvertrag zugrundeliegenden Regelungen auf den Prüfstand gesetzt. Der AN hat zum 01.08. eine neue Stelle, will sich allerdings auch nicht vom alten AG jetzt fertig machen lassen.
Bzgl der Fortbildungskosten würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen. Der AN darf da ganz beruhigt dem Termin beim Fachanwalt entgegenschauen. Arbeiten, die nicht zu schaffen sind, sind eben nicht zu schaffen. Da hat der AG halt Pech. Auch da wird der Fachanwalt die sauberste Vorgehensweise mitteilen.