Guten Tag,
ein Arbeitnehmer hat diesen Januar sein Arbeitsverhältis begonnen und Anspruch auf 27 Urlaubstage.
Diese Tage hat er komplett bis Oktober genommen.
Der Mitarbeiter kündigt und beendet das Arbeitsverhältnis zum 30.11.2006.
Hat der Arbeitgeber nun Ansprüche dem Arbeitnehmer gegenüber, d.h. besteht die Möglichkeit, dass der zuviel genommene Urlaub durch eine geringere Gehaltszahlung „ausgeglichen“ wird?
Hi!
Hat der Arbeitgeber nun Ansprüche dem Arbeitnehmer gegenüber,
d.h. besteht die Möglichkeit, dass der zuviel genommene Urlaub
durch eine geringere Gehaltszahlung „ausgeglichen“ wird?
Nur, was den „übergesetzlichen“ Teil betrifft, also, was über 4 Wochen hinausgeht - und das auch nur dann, wenn es vereinbart ist.
LG
Guido
ein Arbeitnehmer hat diesen Januar sein Arbeitsverhältis
begonnen und Anspruch auf 27 Urlaubstage.
Diese Tage hat er komplett bis Oktober genommen.
Der Mitarbeiter kündigt und beendet das Arbeitsverhältnis zum
30.11.2006.
Hat der Arbeitgeber nun Ansprüche dem Arbeitnehmer gegenüber,
d.h. besteht die Möglichkeit, dass der zuviel genommene Urlaub
durch eine geringere Gehaltszahlung „ausgeglichen“ wird?
Hallo,
das steht (nicht so ganz deutlich, aber immerhin) im Bundesurlaubsgesetz. Wenn das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet (Kündigungszeitpunkt ist egal) UND der AN insgesamt länger als 6 Monate im Unternehmen beschäftigt war, hat der AN Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Wenn er also am 01.01.2006 angefangen hat und am 30.11.2006 ausscheidet, hat er Anspruch auf den ganzen Jahresurlaub und nicht nur auf 11/12. Insofern gibt es nichts auszugleichen.
Gruß
Sven
Hi!
Das ist - so pauschal - falsch!
Das bundesurlaubsgesetz regelt nur den gesetlichen Anspruch.
Alles, was diesen Anspruch übersteigt, kann einzel- oder tarifvertraglich anders geregelt sein.
Nur, wenn das nicht geregelt ist, gilt ganz pauschal auch das, was im gesetz steht.
LG
guido