Hallo ! Letzte Woche ist einer unserer Fahrer verstorben !
Er war gerade mal 33 Jahre alt und hinterlässt 3 Kinder (11 J. / 6 J. / und 1. Jahr)
Unser Chef möchte die Familie unterstützen, indem er Ihr drei Monate (Jan./Feb./März) die Höhe des verstorbenen Mannes weiterhin überweist !
Wie kann man am Besten steuerrechtlich alles sauber über die Bühne kriegen ?!
Gehalt geht ja nicht, da ja AV, KV und Lohnsteuer für einen nicht mehr lebenden bezhlt werden.
Welche Möglichkeit besteht nach eurer Meinung ?
Gruß Danny
Hallo Danny,
ich würde eine gemeinnützige Vereinigung (Caritas, Diakonie, rotes Kreuz o.ä.) oder Stiftung suchen und mit diesen vereinbaren, dass die eine zweckgebundene Spende vom Arbeitgeber für die Hinterbliebenen bekommen, die diesen 100%ig zu Gute kommt.
Dann gibt es einerseits keine Probleme mit Schenkungssteuer und andererseits kann der AG die Spende absetzen.
Das Leben ist nicht fair!
Gruß Schorsch
Hallo.
[…] die Höhe des verstorbenen Mannes […]
Wie groß war er denn?
Wie kann man am Besten steuerrechtlich alles sauber über die
Bühne kriegen ?! Gehalt geht ja nicht, da ja AV, KV und Lohnsteuer
für einen nicht mehr lebenden bezhlt werden.
Ich würde auch zu einer Lösung mit Hilfe einer gemeinnützigen Stiftung tendieren. Vielleicht könnte man das, auch im Hinblick auf künftige Fälle, als Dauerlösung installieren. Es kann ja immer mal sein, dass etwas Soziales abgewickelt werden soll, ohne dass die üblichen Verdächtigen den Löwenanteil davon bekommen. Die Fachleute für so etwas sitzen aber, denke ich, im Steuerbrett …
Gruß Eillicht zu Vensre
Spende
Hallo,
ich würde eine gemeinnützige Vereinigung (Caritas, Diakonie,
rotes Kreuz o.ä.) oder Stiftung suchen und mit diesen
vereinbaren, dass die eine zweckgebundene Spende vom
Arbeitgeber für die Hinterbliebenen bekommen, die diesen
100%ig zu Gute kommt.
würde ich nicht machen, keiner gibt eine Garantie. Der Chef kann einfach eine normale Schenkung an die Familie machen, ohne da das Wort gehalt zu erwähnen. Schenken darf man immer, also soll er ihnen das Geld einfach geben.
LG
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Hallo.
[…] die Höhe des verstorbenen Mannes […]
Wie groß war er denn?
Natürlich das Gehalt
!
Würde während ich schrieb zwischenzeitlich immer abgelenkt.
Danke für eure Antworten.
Gruß Danny
Hallo Danny,
es handelt sich bei so einer Zuwendung nicht um Arbeitsentgelt. Also keine SV-Pflicht.
Es handelt sich auch nicht um Lohn. Also kein Lohnsteuerabzug.
Es handelt sich auch nicht um steuerbare Einkünfte der Witwe im Sinn des EStG. Also auch hier keine Schmerzen.
Andererseits handelt es sich auch nicht um Betriebsausgaben. Also keine Verringerung des steuerlichen Gewinns bei dem Unternehmen.
Bis zu 5.200 € können in Klasse III verschenkt werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Von dem darüber hinaus gehenden Betrag werden 17% Schenkungsteuer erhoben.
Der Weg als steuermindernde Spende über einen gemeinnützigen oder mildtätigen e.V. ist aufwändig, aber sinnlos, alldieweil der e.V. die Mittel, die ihm zugewendet werden, satzungsgemäß verwenden muss.
Fazit: Ein privater Vorgang ohne steuerliche Konsequenzen. Weder positive noch negative.
Schöne Grüße
MM