ich habe eine kleine Firma und ein Arbeitnehmer hat ohne Ankündigung - was ich sehr komisch finde - gekündigt und hat sich sofort krank gemeldet. Ds finde ich nicht nur unfär, sondern auch sehr verwerflich!
Wir erhielten ohne Ankündigung ein Einschreiben mit seiner Kündigung.
Dazu kommt, er hat gerade 10 Tage Urlaub aus seinem Jahresurlaub genommen, also zum Zeitpunkt der Kündigung 4 Tage zu viel (gerechnet auf seine verbleibende Zeit im Unternehmen).
Und ferner haben wir ein lockeres Arbeitsverhältnis, will sagen, er hat 1 Woche aufgrund der Auftragslage Minusstunden gemacht, die er im Laufe des Jahres wieder aufgeholt hätte.
ich bin Sicherheitsingenieur gewesen und kenne mich mich in dem Arbeitsrecht nicht aus.
Aus diesem Grunde würde ich an Ihrer Stelle die Industrie und Handelskammer (IHK) anrufen, die kann Ihnen voraussichtlich kostenlos den richtigen Tipp geben und den rechten Anwalt für Arbeitsrecht nennen, denn auf so etwas läuft es meines Erachtens hinaus.
Meine private Meinung (leider ohne rechtliche Absicherung) ist:
Wer Schulden hat, muss diese bezahlen, zuviel Urlaub und dann noch zuviel Minus-Stunden auf dem Arbeitszeit-Konto angesammelt, ist soviel wie Schulden haben, das schreit in meinen Augen nach Wiedergutmachung an Ihre Firma.
Aber wie gesagt, nur ein IHK Arbeirtsrechtler kann da den verbindlichen Rat geben.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang
Hallo,
… ein Arbeitnehmer hat gekündigt und hat
sich sofort krank gemeldet.
… er hat gerade 10 Tage Urlaub aus seinem
Jahresurlaub genommen, also zum Zeitpunkt der Kündigung 4 Tage
zu viel (gerechnet auf seine verbleibende Zeit im
Unternehmen).
… er hat 1 Woche aufgrund der Auftragslage Minusstunden
gemacht, die er im Laufe des Jahres wieder aufgeholt hätte.
Hallo,
ich bin kein Rechtsexperte, vor allem kenne ich mich nicht mit Arbeitgeberrecht aus.
Aus dem Bauch heraus würde ich auf jeden Fall sagen, dass der zuviel genommene Urlaub und die Minusstunden zurückgezahlt werden müssen.
An Ihrer Stelle würde ich eine Arbeitgeberverband und oder einen Rechtsanwalt einschalten.
Abwägen sollte man hier die Kosten Nutzen Rechnung!
mfg
Rafibrm
Sorry, aber ein Forum kann keinen Anwalt ersetzen, nur der darf Rechtsberatung machen.
Vorsichtige Hinweise:
Eine Kündigung muss fristgerecht (Vertrag?) und schriftlich erfolgen.
Wer krank ist, nimmt (hat) keinen Urlaub.
Wer keinen Urlaub nimmt, hat ggf. Recht bzw. Anspruch auf Ausgleich (Eu-Rechtspechung beachten).
Wer wirklich krank ist, entscheidet ggf. der medizinische Dienst der Krankenkassen.
Das Jahresarbeitszeitkonto wird endabgerechnet zum Vertragsende, üblicherweise.
ich würde sagen typischer Fall.
Ja, normalerweise macht man soetwas nicht. Aber irgendetwas stimmt da vielleicht nicht. Mit den Kollegen oder der Firmenleitung. Manche Arbeitnehmer können und wollen dann nicht mehr bleiben und sehen sich außer Stande darüber zu reden. (Kann auch krankmachen.)
Wenn der Arzt eine Krankmeldung schreibt, dann ist derjenige aber auch Krank. Mein Arzt schreibt mich auch nicht nurnmal so krank. Aber auch ich wurde nachdem ich von Arbeitkollegen gemopt wurde und nervlich am ende war, bis zum Ausscheiden aus meiner Firma krankgeschrieben.
Die fehlenden Stunden (wieviel sind es den?) Evtl. als unbezahlten Urlaub verrechnen. Ebenso die Tage die zuviel an Urlaub genommen wurden.
ich kann Dir leider keine Antwort auf diese Frage geben, da ich kein Arbeitsrechtler bin. Nur den Rat, bei der nächsten Einstellung nicht so großzügig zu sein.
hier wäre zunächst die Frage zu klären ob es einen gültigen Arbeitsvertrag gab und was darin vereinbart ist.
Sollten seitens der Fa. berechtigte finanzielle Ansprüche an den AN bestehen bleibt hier eigentlich nur der Rechtsweg.
ich kann Dir da leider nicht wirklich helfen. Mein Fachgebiet ist eher Arbeitssicherheit als Arbeitsrecht. Aber meine Gedanken geb ich doch mal preis:
Scheints ist Dein ex-Arbeitnehmer einfach undankbar. Dass er offensichtlich eine ganze Menge Urlaub und Minusstunden abgezockt hat, scheint mir wirklich unfair.
Hast Du ihm noch ausstehendes Gehalt auszuzahlen? Damit hättest Du ein Druckmittel. Einen Arbeitsrechtsprozess würde er wohl verlieren, aber das würde Dich wohl Einiges an Aufwand und Geld kosten.
Dazu gibt es vielleicht Beratung bei Deiner Arbeitgebervereinigung(?), vielleicht auch Innung oder Kammer.
Dann gibt es ja noch das Arbeitszeugnis. Darin darfst Du aber nichts Negatives schreiben, nur das Positive auslassen oder entsprechend formulieren. Schau mal hier:
Eine Erwähnung dieser unappetitlichen Geschichte sollte möglich sein, da es sich meiner Meinung nach um Unehrlichkeit handelt. Zwar nicht so direkt wie ein Griff in die Kasse, aber immerhin.
Ich denke, Du hast auch sicher schon überlegt, ob sich die ganze Sache lohnt und Du sie als „shit happens“ abschreiben musst. Hast Du den Aufwand schon mal gegen den Schaden abgewägt?
Wie Du so etwas in Zukunft vermeiden kannst, dazu hab ich auch keine Idee.
Erstmal vielen Dank und schreibe jetzt auch in der unpersönlichen
Form.
Es verhält sich so:
Ein Angestellter war seit über 3 Jahren beschäftigt und hat
Seit ca. 1 Jahr eine Frau gefunden.
Der Arbeitsvertrag geht von einer flexiblen Arbeitszeitregelung
in beiderseitigem Einverständnis aus.
Problem für Ihn: Arbeiten unter der Woche woanders.
Kind ist frisch geboren und dann kam due Kündigung.
Der AN war in das Familienunternehmen und in die Familie
integriert und hat sich sehr loyal verhalten - Mobbing ist ausgeschlossen.
Fehlzeiten: in gegenseitigem Einverständnis wurde eine Woche
Minus angesammelt und diese Zeiten sollten über das Jahr
Wieder rein geholt werden.
Der Urlaub wurde zur Geburt gewährt und währem des Urlaubs kam die
Kündigung per Einschreiben zugesandt.
Hallo
Ich würde dem Arbeitnehmer die 4 Tage Urlaub wieder abziehen von seinem Gehalt was er kommen sollte.Auch würde ich ihm nur die Stunden bezahlen die er wirklich gearbeitet hat,egal ob er sie später nach geholt hätte,da er ja gekündigt hat.
Aber versuche über die Handelskammer vielleicht mehr zu erfahren.
Liebe Grüße chika
Guten Tag,
Ich hatte auch Damals Urlaub fast 6 Wochen und habe während des Urlaubs ein Angebot bekommen was ich nicht ausschlagen wollte bin zu meinem Exchef gegangen und wir haben einen EIVERNEHMLICHEN AUFHEBUNGSVERTRAG gemacht .Da ich im Sommer natürlich nicht Anspruch habe für den Gesamten Jahresurlaub ,hat die Lohnbuchhaltung folgendes gemacht,
Urlaub wurde auf zugehörige Monate abgerechnet (bei mir 2,5 Tage x 8 Monate =24 Tage
Rest aus Vorjahr 3 Tage =27 Tage
Überstunden konto = 16.5 std
ges = 29 Tage 0.5 std
Urlaub genommen = 30 Tage
ergiebt Soll = -7,5 Std
7.5std x 9 € soll = 67,5€
Bitte senden sie den Betrag auf unser konto xxxxxxxxxxxxxxxx Ihre Steuerkarte ,Arbeitszeugnis senden wir ihnen zu .
Wir bedauern ihre entscheidung sehr , und wünschen ihnen für ihre Zukunft alles Gute .
Ich bin der meinung das ist sehr Fair abgewickelt worden .