Arbeitnehmer - Kündigung - Kündigungsfrist - unbefristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

ich möchte mein unbefristetes Arbeitsverhältniss zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

Im Juni wurde ich 28 Jahre alt.

Mein beruflicher Werdegang in dieser Fa.:

09.2007 - 08.2009 - Ausbildung
08.2009 - 08.2010 - befristeterArbeitsvertrag
08.2010 - bis jetzt  - unbefristeter Arbeitsvertrag

In meinem Arbeitvertrag steht unter Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

„Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Soweit gesetzliche Bestimmungen längere Kündigungsfristen vorsehen, gelten diese für beide Parteien.“

Was bedeutet dieser Satz?
Wann kann ich frühestens kündigen?

Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden.  

Sollte der Arbeitsvertrag auf einem Tarifvertrag beruhen, so sind die für den Tarifvertrag vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten. Informationen zu den jeweils gültigen Tarifverträgen und den zugehörigen Kündigungsfristen erhält man bei den jeweiligen Berufsverbänden oder Gewerkschaften.

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Lehmann

Hallo Eva,

ich denke Ihre Antwort ist nicht ganz richtig.

Die Fristen des § 622 Abs. 2 BGB gelten für beide Seiten:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Unter §2 steht:
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

D.h. das man unabhängig von der Betriebszugehörigkeit bspw. mit 28 Jahren einen Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann.

Sehen Sie das genauso?

Sollte der Arbeitsvertrag auf einem Tarifvertrag beruhen, so
sind die für den Tarifvertrag vereinbarten Kündigungsfristen
einzuhalten.

Ich halte das bei einem Vertrag, in dem es heißt „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.“ für eher unwahrscheinlich.

Ich habe das Gefühl. es geht Dir in erster Linie darum, hier Deine Internetseite zu promoten.

Zitat der Forumsregeln.

_wer-weiss-was soll nicht zur Anbahnung von Geschäftskontakten dienen […]

Dazu am besten ein paar Beispiele – gelöscht werden z.B.:

[…] ganz allgemeine Fragen, bei denen klar wird, dass jemand die Benutzer des Forums kostenlos für seine kommerziellen Zwecke ausnutzen möchte_

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Unter §2 steht:
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die
vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers
liegen, nicht berücksichtigt.

Das ist schon lange abgeschafft worden. Daher gelten die normalen Fristen.

http://lexetius.com/2010,42

http://www.kostenlose-urteile.de/EuGH_C-55507_EuGH-D…