Arbeitnehmer Kündigung während Urlaub

Hallo,
ein Arbeitnehmer hat beschlossen ab September wieder auf die Schule zu gehen. Aus persönlichen Gründen hat er sich aber dazu entschlossen nicht in der Firma bescheid zu geben und hat für die Kündigungsfrist welche 4 Wochen beträgt Urlaub beantragt welcher auch schon genehmigt ist. Der AN möchte also am 1. Urlaubstag die Kündigung abgeben.
Kann der Arbeitgeber daraufhin verlangen dass der AN wieder bis zum letzen Arbeitstag zur Arbeit erscheint bzw. kann es andere (rechtliche) Konsequenzen geben?

Hallo,

Kann der Arbeitgeber daraufhin verlangen dass der AN wieder
bis zum letzen Arbeitstag zur Arbeit erscheint bzw. kann es
andere (rechtliche) Konsequenzen geben?

Insofern der Urlaub genehmigt ist, dürfte da eigentlich nichts zu befürchten sein.

Nur als Tipp: Der AN sollte sich den Erhalt der Kündigung auf einer Kopie bestätigen lassen.

MfG

Hallo.

Rechtlich dürfte da nichts zu beanstanden sein. Dass man sich den Zugang der Kündigung quittieren lassen sollte, hat Ixilophone Xolophos ja schon geschrieben. Ich würde noch das Zeugnis auf etwelche Schweinereien untersuchen (lassen). Das wird gern genutzt, um die Rache des kleinen Mannes auszuüben …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hi,

wenn man ganz genau weiß, wieviel Urlaubstage einem (notfalls auch anteilig) zustehen, sollte man Urlaub einreichen und nach genehmigung die Kündigung absenden/übergeben.

Ich musste schonmal rund 2 Monate Chefmobbing mitmachen und habe seitdem immer den Urlaub dementpsrechend genutzt, wenn ich kündigen wollte.
Erspart einem viel „Tam-Tam“.

Chef kann Urlaub nur ablehnen/zurücknehmen wenn wichtige Betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Wenn man also alleine einen Posten hat, der Einarbeitungszeit erfodert, so könnte die Einarbeitung des Nachfolgers schon zu den wichtigen Gründen gehören.

Dann muss aber der Urlaub ausgezahlt werden.

Gruß
BJ