ich habe ein befristetes Arbeitsverh. von 3 Monaten bekommen dass zum 31.12.2011 endet.
Ich habe gestern einen neuen Arbeitgeber gefunden der mich zum 27.12.2011 einstellt. Generell weis ich dass innterhalb der Probezeit 14 Tage gilt. Ich möchte dass Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden .
Soweit ich weis gilt für mich der BZA Tarif
Ich bin ihnen sehr dankbar für jede Hilfe die ich annehmen kann.
generell bedarf es bei einem befristeten Arbeitsvertrag keiner Kündigung, da dieser automatisch mit Datum X endet.
Generell finde ich ein neues Verhältnis zum 27.12. aufzunehmen etwas merkwürdig… Die 4 Tage bringen weder dem AG noch dem AN irgendetwas. Und die 4 Tage warten bis der alte befristete Vertrag endet sind meines Erachtens nach auch für den AG zumutbar.
ich habe ein befristetes Arbeitsverh. von 3 Monaten bekommen
dass zum 31.12.2011 endet.
Ich habe gestern einen neuen Arbeitgeber gefunden der mich zum
27.12.2011 einstellt.
Grundsätzlich musst Du natürlich die in Deinem Vertrag oder dem zugrunde liegenden Tarifvertrag stehende, relevante Kündigungsfrist einhalten.
Solltest Du das jetzt - wahrscheinlich - nicht mehr können, dann bliebe Dir nur ein Gespräch mit dem AG, um vielleicht einen Kompromiss zu finden.
Generell weis ich dass innterhalb der
Probezeit 14 Tage gilt. Ich möchte dass Arbeitsverhältnis
vorzeitig beenden .
Soweit ich weis gilt für mich der BZA Tarif
Ich bin ihnen sehr dankbar für jede Hilfe die ich annehmen
kann.
Hallo,
angesichts der kurzen Überbrückung würde ich a) mit dem neuen Arbeitgeber sprechen, ob er nicht zum 01.01. einstellen kann und b) mit dem alten Arbeitgeber, ob er dich vorzeitig aus dem Vertrag lässt.
wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es Ihnen darum, dass Ihr jetziges Arbeitsverhältnis noch läuft und Sie bereits am 27. Dezember die neue Arbeitsstelle antreten sollen.
Haben Sie aus der jetzigen Arbeitsstelle noch Urlaubsansprüche? Dann können Sie diese einsetzen.
Wenn nicht, ist Ihr neuer Arbeitgeber nicht bereit, noch fünf Tage zu warten?
Wenn nicht, reden Sie mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber, dass er Sie früher gehen lässt. Meist ist ein Arbeitgeber dazu bereit. Wenn nicht riskiert er eine Krankmeldung und muss zahlen ohne Gegenleistung.
Schließlich bliebe noch die Möglichkeit, „vertragsbrüchig“ zu werden, also die Kündigungsfrist nicht einzuhalten und den neuen Arbeitsplatz anzutreten. Dann riskieren Sie eine Schadenersatzforderung des jetzigen Arbeitgebers. Diesen muss er aber nachweisen. Falls er gegen Sie klagen würde, hätte der Richter sicher Verständnis dafür, dass Sie nicht eine Arbeitslosigkeit riskieren wollten wegen fünf Tagen.
Mit dem jetzigen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zum 26.12. vereinbaren. Im beidseitigen Einvernehmen brauchen dann die Kündigungsfristen nicht eingehalten werden.
da sie zum 31.12. eh die firma verlassen wäre es das beste um eine freistellung ab 26 bzw 27.12. zu bitten. also quasi ein frei ab da. also eine vorzeitige auflösung des arbeitsvertrages. das sollte nicht so das problem sein da es zwischen weihnachten und sylvester ist und da eh viele firmen zu haben bzw die arbeitnemer überstunden abbummeln lassen.
zurnot könnten sie fristlos kündigen bzw man könnte ja auch krank werden
nachdem ich bei google einfach BZA eingegeben habe (war da jemand faul?), kam der entsprechende Tarifvertrag, dann auf Seite 8, Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten 1 Woche.
ganz verstehe ich es nicht, wann möchtest Du denn kündigen? Wenn das alte Verhältnis eh am 31.12.2011 zu Ende ist, wo ist dann das Problem am 01.01.2012 im neuen anzufangen?
in erster Linie sollten Sie Ihr befristetes Arbeitsverhältnis nicht mit den Regularien einer Probezeit verwechseln. Ich empfehle Ihnen, einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Bitte beachten Sie dort die Verfahrensweise nach den 3 Monaten.
Zu weiteren Details kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.
Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Erfolg und eine schöne Weihnachtszeit.
ich habe ein befristetes Arbeitsverh. von 3 Monaten bekommen
dass zum 31.12.2011 endet.
Ich habe gestern einen neuen Arbeitgeber gefunden der mich zum
27.12.2011 einstellt. Generell weis ich dass innterhalb der
Probezeit 14 Tage gilt. Ich möchte dass Arbeitsverhältnis
vorzeitig beenden .
Soweit ich weis gilt für mich der BZA Tarif
Hallo, der BZA Tarif, also die Zeitarbeit, hat in ihrem Tarifvertrag auch die Kündigungsfristen festgelegt. Einfach mal reinschauen. Ansonsten muß man einen Aufhebungsvertrag zu Tag X, machen.