Arbeitnehmer - Kündigungsfristen

Hallo zusammen!

Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer kündigt sein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis fristgerecht, (kündbar, wie im Vertrag stehend, 4 Wochen zum 15.ten und zum Ende eines jeden Monats). Allerdings ist in dem Vertrag ebenfalls vermerkt, dass sonst die allgemeinen Gesetzesvorgaben gelten. Und nun nehmen wir weiter an, dass diesem Arbeitgeber zu Ohren kommt, dass sich die Kündigungsfristen von Seiten des Gesetzes prozentual zu der Anstellungszeit errechnen und diese übergeordnet, zu denen im Vertrag vermerkten, stehen; Da dieser Arbeitnehmer sich bisher noch nicht mit diesem Thema konfrontiert sah, ist er überrascht und wundert sich. Was wäre denn nun stimmig und wo könnte er dies nachlesen?

Danke.

Immer gleich
Die Kündigungsfrist von Seite des Arbeitsnehmers ist UNABHÄNGIG von der Zeit der Beschäftigung.

§622, Abs. 1 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Gruß

Stefan

Hallo

Die Kündigungsfrist von Seite des Arbeitsnehmers ist
UNABHÄNGIG von der Zeit der Beschäftigung.

§622, Abs. 1 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html

Eine einzelvertragliche Verlängerung ist aber durchaus wirksam vereinbar. Insofern müßte man den Text aus dem AV im Wortlaut kennen.

Gruß,
LeoLo

Eine einzelvertragliche Verlängerung ist aber durchaus
wirksam vereinbar. Insofern müßte man den Text aus dem AV im
Wortlaut kennen.

Danke euch beiden und hier der mögliche Auszug aus dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers:
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Gruß mala

Hallo

hier der mögliche Auszug aus dem
Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers:
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist
beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines
Kalendermonats. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen.

Wenn da sonst nichts steht, bleibt es für den AN bei den 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, auch nach 100 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Gruß,
LeoLo