Wer muss für den finanziellen Schaden aufkommen, wenn ein Arbeitnehmer bei der ihm übertragenen Aufgabe einen Fehler macht, z.B. er vergißt eine Raumanmietung rückgängig zu machen, wodurch Versäumniskosten entstehen.
Hallo!
Lies selbst, ob und wann eine Haftung in Frage kommt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung
Haftungshöhe wäre dann noch eine 2. Sache.
MfG
duck313
Wer muss für den finanziellen Schaden aufkommen, wenn ein
Arbeitnehmer bei der ihm übertragenen Aufgabe einen Fehler
macht, z.B. vergrätzt eine fiktive s. die User muss sie jetzt
wer-weiss-was entschädigen
Ja
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Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit. Für Arbeitsfehler, wie in Deinem Beispiel, haftet der Arbeitnehmer nicht.
Kompletter Quatsch…
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit. Für Arbeitsfehler, wie
in Deinem Beispiel, haftet der Arbeitnehmer nicht.
… in dieser Pauschalität, wie schon der Blick auf Ducks Link zeigen würde.
Merke: Ahnung und Meinung sind oft zwei komplett unterschiedliche Dinge.