Hallo,
muss ein Arbeitnehmer, der mit 59 gekündigt wird, noch regelmäßig Bewerbungen schreiben oder kann man nach Ende des Arbeitslosengeldes in Rente gehen?
Das dies nur mit Abzügen bei der Rente geht, ist klar.
Grüße
Thomas
Hallo,
muss ein Arbeitnehmer, der mit 59 gekündigt wird, noch regelmäßig Bewerbungen schreiben oder kann man nach Ende des Arbeitslosengeldes in Rente gehen?
Das dies nur mit Abzügen bei der Rente geht, ist klar.
Grüße
Thomas
Die Rente muß wahrscheinlich beantragt werden. Es wird kein ALG II (Hartz IV) bewilligt werden, da die Rentenanwartschaft als Vermögen angerechnet wird. Rente mit Abzug ist in jedem Fall besser als Hartz IV
Es kann aber in bestimmten Fällen noch Wohngeld beantragt werden. Wohngeld richtet sich nach Einkommen nicht nach Vermögen. Der Gesetzgeber hat aber ab Januar 09 die Vermögenshöchstgrenze festgelegt.
Ledige 60.000 Euro bei Verheirateten ist es mir nicht genau bekannt. Steht aber Alles im Wohngeldgesetz.
Gruß