Arbeitnehmer muss trotz krankschreibung arbeiten

Hallo zusammen

Folgendes polnischer Mitarbeiter stürzt mit seinem Fahrrad in der Freizeit.

Schulterprellung und krankschreibung durch Hausarzt für 1 Woche.

Arbeitgeber nimmt die Krankschreibung entgegen schickt aber weil der Pole kein Deutsch kann ,die Krankmeldung auch nicht weiter an die Krankenkasse!

Der Pole muss trotzdem arbeiten!

Wie kann er sich beim nächsten mal wehren ,oder wie geht man dagegen vor?

Mfg Freckle

Hallo,
in dem er die Krankmeldung, die für die Kasse bestimmt ist (mit der Diagnose) auch direkt an die Kasse schickt und nicht dem Arbeitgeber abgibt und dann eben nicht arbeiten geht.
Gruss
Czauderna

Hallo,

in dem er die Krankmeldung, die für die Kasse bestimmt ist
(mit der Diagnose) auch direkt an die Kasse schickt und nicht
dem Arbeitgeber abgibt
und dann eben nicht arbeiten geht.

Holt der Arbeitnehmer sich dann vom Arzt ein zweites Papier? Oder legt er dem Arbeitgeber dann halt gar nix Schriftliches vor?

Greetz
T.

Hallo,

eine Krankschreibung besteht aus 2 Blättern. Eins mit Diagnose für die Kasse, der andere nur mit der Zeitdauer der Krankschreibung für den Arbeitgeber. Und nur diesen 2. Teil gibt man beim AG ab. Das andere Blatt wird, wie zu vermuten ist, der Kasse zugeschickt.

Barbara

@Barbara
Guten Morgen
Das ist schon verstanden,ABER
der Pole spricht kein Deutsch und hat vertrauensvoll beide Scheine dem Arbeitgeber gegeben,da er es nicht anders wusste bzw, dem Kollegen der es ihm versucht hat zu erklären nicht vertraut hat.
Fakt ist, der Pole musste arbeiten und das auch noch tägl. 12 std.
Wie kann man das einem Arbeitgeber abgewöhnen oder besser gesagt wo meldet man solche vergehen.
LG

Fakt ist, der Pole musste arbeiten und das auch noch tägl. 12
std.
Wie kann man das einem Arbeitgeber abgewöhnen oder besser
gesagt wo meldet man solche vergehen.

In dem man nicht arbeitet wenn man krankgeschrieben ist und nicht arbeiten kann.
Das muß man dem Arbeitnehmer abgewöhnen, nicht dem Arbeitgeber.

Arbeitszeiten über 10 Stunden: Gewerbeaufsichtsamt melden.

Krümelchen

Das ist richtig, nur der Arbeitnehmer kann dann gleichzeitig sein Köfferchen packen.

Erging mir so, werde es aber für den Polen lösen.
Danke Euch