Guten Tag,
wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch gewährt, auch wenn man Belege bei den Werbungskosten einricht, die nicht 920 Euro überschreiten (z.B. im Steuerprogramm alles eingegeben, dann bemerken, dass Pauschbetrag höher ist)? Führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch?
liegen die werbungskosten unter der grenze des pauschbetrags, wird automatisch der pauschbetrag angesetzt bzw ist beim steuerabzug bereits berücksichtigt. liegen die werbungskosten höher, wird eben dieser teil berücksichtigt.
auch wenn geringere kosten als 920euro in der steuererklärung stehen, bleibt´s dabei. ist also unschädlich.
Hallo Herr Maier,
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird immer automatisch gewährt, wenn die Werbungskosten diesen Betrag nicht erreichen.Da haben die Arbeitnehmer alle einen Vorteil, die einen sehr kurzen Arbeitsweg haben.
Gruß gartehei
Hallo M.Maier,
das Finanzamt führt leider keine Günstigerprüfung durch. Der Pauschbetrag von 920€ wird automatisch gewährt, auch ohne Belege.
Viele Grüße Sylke