Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch?

Guten Tag,
wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch gewährt, auch wenn man Belege bei den Werbungskosten einricht, die nicht 920 Euro überschreiten (z.B. im Steuerprogramm alles eingegeben, dann bemerken, dass Pauschbetrag höher ist)? Führt das Finanzamt eine Günstigerprüfung durch?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Maier

Hallo,

genau so ist es, der Pauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Ihre Werbungskosten diesen nicht übersteigen!

Gruß

hallo,

liegen die werbungskosten unter der grenze des pauschbetrags, wird automatisch der pauschbetrag angesetzt bzw ist beim steuerabzug bereits berücksichtigt. liegen die werbungskosten höher, wird eben dieser teil berücksichtigt.
auch wenn geringere kosten als 920euro in der steuererklärung stehen, bleibt´s dabei. ist also unschädlich.

saludos, borito

Hallo,
der Mindestbetrag von 920 wird auch berechnet wenn Belege darunter liegen!
Gruss Hermann

Hallo Herr Maier,
der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird immer automatisch gewährt, wenn die Werbungskosten diesen Betrag nicht erreichen.Da haben die Arbeitnehmer alle einen Vorteil, die einen sehr kurzen Arbeitsweg haben.
Gruß gartehei

Hallo M.Maier,
das Finanzamt führt leider keine Günstigerprüfung durch. Der Pauschbetrag von 920€ wird automatisch gewährt, auch ohne Belege.
Viele Grüße Sylke

Hallo,

der Pauschbetrag wird automatisch gewährt, wenn Du drunter bist, brauchst Du keine Belege einzureichen.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

ja, der Pauschbetrag wird bei jedem automatisch zu Grunde gelegt.
Also entweder die 920,- Euro oder der Betrag, der diesen übersteigt.

Gruß Ina

Nicht zu vergessen:
Den Arbeitnehmer-Pauschbetrag gibt es nur für Arbeitnehmer.
Nicht z.B. für Arbeitslose.