Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Ahoi,

angenommen, man hat sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil die Aufwendungen für den Beruf (z.B. Spritgeld) voraussichtlich den Pauschbetrag von 1000€ übersteigen.
Sind diese 1000€ nun dann verloren, weil man sich nicht für den Weg über die Steuererklärung mitsamt aller Belege entschieden hat? Oder kann man nach Ablauf des Jahres mit der Steuererklärung die 1000€ wiederbekommen?

Viele Grüße,
mifune

Hallo,

neben dem Abzug von tatsächlichen Werbungskosten kommt ein Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags nicht in Betracht.

Im Übrigen führt die Eintragung des Fr Ei Betrags auf der Lohnsteuerkarte zu einer Pflichtveranlagung.

Gruss

angenommen, man hat sich einen Freibetrag auf der
Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil die Aufwendungen für
den Beruf (z.B. Spritgeld) voraussichtlich den Pauschbetrag
von 1000€ übersteigen.
Sind diese 1000€ nun dann verloren, weil man sich nicht für
den Weg über die Steuererklärung mitsamt aller Belege
entschieden hat?

  1. Es werden nur die Aufwendungen, welche die 1.000 Euro übersteigen, als Freibetrag eingetragen.

  2. Die Steuererklärung erspart man sich dadurch nicht, man unterliegt sogar der sogenannten Pflichtveranlagung. Man hat nur die Erstattung bereits im Laufe des Jahres erhalten bzw. gar nicht erst ans FA bezahlt.

Oder kann man nach Ablauf des Jahres mit der
Steuererklärung die 1000€ wiederbekommen?

  1. Man bekommt nicht die Werbungskosten wieder. Die Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen, so daß weniger Einkommensteuer festgesetzt wird. Man bekommt nur die Differenz zu Lohnsteuer wieder.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald