Arbeitnehmer + Selbstständig machen

Hallo liebe Experten,

ich bin Arbeitnehmer und würde gerne nebenbei noch ein paar Promoterjobs ausführen. Hierzu brauche ich allerdings einen Gewerbeschein.

1.)Jetzt würde mich interessieren, wie das dann Steuerlich gehandhabt wird.
Also mal angenommen ich mache heute einen Gewerbeschein, ende des Monats habe ich dann einen Gewinn von € 300,00 erwirtschaftet dazu kommt mein Bruttogehalt 1800 € (Steuerklasse I, netto 1200 €) was passiert dann mit den 300 € Gewinn? Diese muss ich dann sicherlich ja auch nochmal versteuern?

2.) Muss ich die Selbständigkeit beim arbeitgeber angeben? Und wenn ich das nicht tue, wird mein Arbeitgeber es rausfinden, dass ich nebenbei noch ein Gewerbe habe :wink:?

3.) Wie funktioniert die Ausnahmeregelung für Kleinunternehmer? Muss ich dann auf meinen Rechnungen evtl. keine MWST ausweisen?

Vielen Dank im Vorraus

PS: Falls Ihr noch weitere Tipps und Tricks für mich habt, ich bin für alles Dankbar.

Schöne Grüße an alle

Moin,

ich unterstelle einmal, du gründest ein Einzelunternehmen.

1.)
Du machst am Ende des Jahres deine Einkommensteuererklärung und gibst (als Kleinunternehmer) deine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ab und füllst die Anlagen GSE und EÜR mit aus.
Bei 300,- EUR Überschuß im Monat wirst du aber eine beachtliche Nachzahlung leisten müssen! ELSTER und andere Steuerprogramme rechnen dir Pi mal Daumen aus, wieviel. Dieses Geld also auf jeden Fall vorher schon beiseite legen, denn das Finanzamt verlangt sein Geld quasi sofort - es sind schon viele junge Existenzen an der ersten Steuernachzahlung gescheitert.

2.)
Ja, auf jeden Fall.
Verbieten darf er es dir nur in Ausnahmefällen (Konkurrenz zu seinem Unternehmen - oder wenn ersichtlich wird, daß deine Arbeitsleistung für ihn durch dein Gewerbe leidet).
Zum Thema „heimlich“: Er kann es rausfinden, muß es aber nicht - aber WENN (und man ja schon Pferde kotzen sehen…), dann kannst du mit einer Kündigung rechnen.
Also: den AG definitiv aufklären.

3.)
Nicht „nicht müssen“, sondern „nicht dürfen“!
Als Kleinunternehmer (nach $ 19 UStG) *darfst* keine MwSt. (bzw. Umsatzsteuer) ausweisen und bist auch nicht vorsteuerabzugeberechtigt.
Deine Rechnungen sind immer brutto und müssen den Passus „umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 (1) UStG“ enthalten.

Weitere gute Tips und Infos:
http://www.klicktipps.de

Gruß
Christian

HAllo Christian,

ersteinmal vielen herzlichen Dank für die gute Antwort, wenn es nicht zuviel mühe macht hätte ich da mal noch ein paar Fragen.

ich unterstelle einmal, du gründest ein Einzelunternehmen.

ja, ähm glaub schon. Ich brauche halt einen Gewerbeschein.

Du machst am Ende des Jahres deine Einkommensteuererklärung
und gibst (als Kleinunternehmer) deine
Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ab und füllst die Anlagen GSE
und EÜR mit aus.

Ich hab mir die mal angeschaut, hoffe das Finanzamt hilft dabei? Bzw. wie teuer ist ein Steuerberater?

Bei 300,- EUR Überschuß im Monat wirst du aber eine
beachtliche Nachzahlung leisten müssen!

Lohnt es sich dann eigentlich noch zu Arbeiten? Ich meine wenn mir dann von den ca. 10-12 €/h unterm strich nur 5 € übrigbleiben, dann lass ich`s lieber gleich.

ELSTER und andere
Steuerprogramme rechnen dir Pi mal Daumen aus, wieviel.

Ich hab jetzt gerade kein Steuerprogramm zur Hand, wieviel bleibt denn ca. von den 300 € übrig (nur gaaaanz grob geschätzt)?

Dieses
Geld also auf jeden Fall vorher schon beiseite legen,

D.h. von jeder Rechnung die ich schreibe 19 % beiseite oder verwechsel ich dabei jetzt irgendwas (Umsatzsteuer-Einkommenssteuer)?

denn das
Finanzamt verlangt sein Geld quasi sofort - es sind schon
viele junge Existenzen an der ersten Steuernachzahlung
gescheitert.

Ich will doch einfach nur paar Euros dazuverdienen, kann ich damit dann echt auf die Schnauze fallen? Die können mir doch nicht mehr wegnehmen als ich verdiene oder?

Oh man wieso muss das alles so kompliziert sein…

Danke und Gruß
auch Christian

Hallo MeisterG,

HAllo Christian,

ersteinmal vielen herzlichen Dank für die gute Antwort, wenn
es nicht zuviel mühe macht hätte ich da mal noch ein paar
Fragen.

ich unterstelle einmal, du gründest ein Einzelunternehmen.

ja, ähm glaub schon. Ich brauche halt einen Gewerbeschein.

Ja, dafür gehst du zum Ordnungsamt und bezahlst 20 € und bekommst einen Gewerbeschein.

Du machst am Ende des Jahres deine Einkommensteuererklärung
und gibst (als Kleinunternehmer) deine
Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ab und füllst die Anlagen GSE
und EÜR mit aus.

Ich hab mir die mal angeschaut, hoffe das Finanzamt hilft
dabei? Bzw. wie teuer ist ein Steuerberater?

Steuerberater? Es gibt zum Jahresende bei ALDI ein prima Steuerprogramm, das ich schon seit Jahren benutze. Das rechnet immer ziemlich genau und kostet 5 €. Ggf. kannst du Kosten, die mit deiner Selbstständigkeit im Zusammenhang stehen, noch dagegen rechnen. also evtl. ein Fahrtenbuch führen, wenn du mit dem Auto fährst etc.

Aber geh doch mal beim Finanzamt vorbei und frage dort direkt. Die können dir das bestimmt genauer sagen.

Gruß Maren

ja, ähm glaub schon. Ich brauche halt einen Gewerbeschein.

Richtig.
Den bekommst du - zumindest bei uns - bei deiner Gemeinde- / Orts- / Stadverwaltung.
Evtl. ist woanders das Ordnungsamt zuständig, wie Maren sagte. Das weiß ich leider nicht. Aber beide Anlaufstellen werden dir sagen, wo du ihn bekommst.

Ich hab mir die mal angeschaut, hoffe das Finanzamt hilft
dabei? Bzw. wie teuer ist ein Steuerberater?

Das Finanzamt hilft dir nicht wirklich, und wenn deine gesamte Lebenskonstellation nicht allzu kompliziert und dein Umsatz nicht allzu hoch ist, brauchst du keinen Steuerberater.
Du solltest wissen, wie man eine normale Einkommenssteuererklärung macht, das reicht eigentlich schon. Die beiden zusätzlichen Anlagen sowie eine einfache Aufstellung von Einnahmen, Ausgaben und Überschuss sind einfach selbst gemacht.

Lohnt es sich dann eigentlich noch zu Arbeiten? Ich meine wenn
mir dann von den ca. 10-12 €/h unterm strich nur 5 €
übrigbleiben, dann lass ich`s lieber gleich.

Sooo schlimm ist es nicht. Lohnen tut es sich auf jeden Fall.
Als Einzelunternehmer erhöht dein Gewinn dein zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Einfach gesagt: Wenn du durch deinen normalen Job 20.000 EUR im Jahr verdienst und versteuern mußt, und dein Gewerbe bringt dir nochmal 3.000 EUR dazu, mußt du halt am Jahresende 23.000 EUR versteuern.
Das Finanzamt schaut also: „Aha, bei 20.000 EUR Einkommen muß er (aus der Luft gegriffen) 2.500 EUR abführen, bei 23.000 muß er 2.800 EUR abführen.“
Die Steuern für deine normale Arbeit hast du ja an jedem Monatsende schon bezahlt, also mußt du in diesem Fall mit 300 EUR Nachzahlung rechnen.
Wie gesagt, das sind nur fiktive Zahlen.

Ich hab jetzt gerade kein Steuerprogramm zur Hand, wieviel
bleibt denn ca. von den 300 € übrig (nur gaaaanz grob
geschätzt)?

Kann man nicht sagen. Grund: Siehe oben - das liegt nicht an den 300 EUR von deinem Gewerbe, sondern an deinem gesamten Jahreseinkommen.

D.h. von jeder Rechnung die ich schreibe 19 % beiseite oder
verwechsel ich dabei jetzt irgendwas
(Umsatzsteuer-Einkommenssteuer)?

Wenn du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nimmst, dann vergiß die Umsatzsteuer. Die existiert für dich nicht! Du kaufst und verkaufst alles brutto. Du schreibst sie weder auf Rechnungen, führst sie nicht ab und kannst auch keine bezahlte Vorsteuer zurückfordern.
Für dich gibt es nur: „Ich hab einen Apfel für 1 EUR eingekauft und für 3 EUR verkauft. Das heißt: Ausgaben: 1 EUR, Einnahmen: 3 EUR - Überschuss: 2 EUR.“ Nix mit Umsatzsteuer.

Und mit beiseite legen meinte ich die o.g. 300 EUR, die du am Jahresende nachzahlen mußt. Leg dir am besten einen festen Satz von jedem Geld, daß du einnimmst beiseite. Beispielsweise: ein Viertel. Damit hast du dann eine Reserve, mit der du die Steuernachforderung begleichen kannst.

Ich will doch einfach nur paar Euros dazuverdienen, kann ich
damit dann echt auf die Schnauze fallen? Die können mir doch
nicht mehr wegnehmen als ich verdiene oder?

Naja, 300 EUR pro Monat sind 3.600 EUR im Jahr…wenn du alles, was du einnimmst, gleich auf den Kopf haut, und das Finanzamt dann plötzlich ein paar Hunderter sofort bar auf die Kralle haben will, und du hast sie nicht, ist das Unternehmen gestorben.

Oh man wieso muss das alles so kompliziert sein…

Willkommen in Deutschland. :smile:

Gruß
Christian

Vielen, vielen Dank für die Antworten.
Ist echt nett von dir. Hast mir sehr weitergeholfen.

Liebe Grüße
Christian

Hmmm… natürlich kannst du zu Umsatzsteuer optieren - kleinunternehmer hin oder her das ist egal! diese option ist aber 5 jahre verpflichtend. hat aber den vorteil, dass du deine (meist hohen) anschaffungen während der gründung netto einkaufen kannst. allerdings musst du die ersten zwei jahre monatl. eine umsatzsteuervoranmeldung (elektr.) abgeben.

mit der steuernachzahlung würde ich mir keinen kopf machen. du hast doch betriebsausgaben (pc, schreibtisch, büroutensilien, austattung fürs arbeitszimmer, strom, evtl miete, telefon/handykosten und und und…) wenn du dein fahrzeug für betriebliche fahrten nutzt (zur post, zu kunden, einkäufe für dein geschäft usw.) kannst du jeden(!) gefahrenen kilometer mit 0,30 eur ansetzten (am besten ein fahrtenbuch führen) all das sind betriebsaugaben - also negative einkünfte. die werden positiven einkünften aus deinem hauptberuf und deinen gewinnen aus der selbständigen tätigkeit, gegenübergestellt. im optimalen fall wirken sich deine negativen einkünfte steuermindernd aus (dein gesamt bruttoeinkommen sinkt und du bekommst am ende noch was vom fa zurück.

gruß, jörg