Arbeitnehmer soll Handy-Vertrag abschließen

Hallo,

hier habe ich mal wieder einen fiktiven Fall, zu dem ich gerne Eure Meinung hören würde.

Ein Arbeitnehmer ist bei einer kleinen Firma angestellt. Da er viel reist und kommunizieren muss schlägt der Arbeitgeber den Abschluss eines Handy-Vertrags vor. Wie auch bei allen anderen Kosten (Reisen / Ausstattung), soll der Arbeitnehmer diesen abschließen und vorstrecken, bekommt die Kosten dann monatlich erstattet.

So weit ist das auch alles kein Problem, Kostenerstattungen funktionieren problemlos.
Wie ist nun die Situation, wenn der Arbeitsvertrag (egal von welcher Seite) binnen der 24 Monate, die der Handy-Vertrag läuft, aufgelöst wird? Da der Vertrag ja auf den AN läuft ist dieser weiterhin an diesen gebunden, kann die (hohen) Kosten jedoch nicht mehr erstatten lassen. Wäre der AG in diesem Fall auch über das Ende des Arbeitsvertrags verpflichtet, die Kosten zu tragen?

Bitte keine Vorschläge zu Prepaid, Rahmenverträgen oder ähnlichem, das sind leider keine Optionen.

Gruß,
Steve

Hallo,

was spricht dagegen, genau dies durch einen kleinen Dreizeiler zu regeln?

Wobei natürlich das Risiko bleibt, dass der AG insolvent werden könnte, und es dann natürlich Essig mit der Erstattung ist.

Gruß vom Wiz

Hallo,

was spricht dagegen, genau dies durch einen kleinen Dreizeiler
zu regeln?

Wobei natürlich das Risiko bleibt, dass der AG insolvent
werden könnte, und es dann natürlich Essig mit der Erstattung
ist.

Das könnte man dadurch regeln, dass die Grundgebühr für 24 Monate direkt erstattet wird. Nutzungsgebühren müssen ja nicht anfallen, wenn der Arbeitsvertrag beendet wird.

Cheers, Felix

Off Topic: O2o
Hi,

hat nix mit dem rechtlichen Aspekt zu tun, ist aber auch kein Prepaid oder Rahmenvertrag:
Von O2 gibt’s den Tarif O2o.
Das ist ein Vertrag, bei dem man keine Grundgebühr zahlen muss. Man zahlt nur das, was man vertelefoniert - maximal jedoch bis zu 50 Euro Telefongebühren. Danach greift der sogenannte „Kostenairbag“. Man erhält auch eine ganz normale Telefonrechnung.
Nach Ausscheiden aus der Firma wird nicht mehr telefoniert, ergo fallen auch keine hohen Kosten mehr an - bzw. genau genommen gar keine Kosten mehr.

Gruß
Stefanie

Hallo,

…binnen der 24 Monate, die der Handy-Vertrag
läuft…

verstehe ich nicht. 24Monate Laufzeit haben imho ausschließlich Verträge , die ein Handy beinhalten. Warum genau kann der Arbeitnehmer nicht einen Vertrag abschließen, der jederzeit kündbar ist? Und was stellt sich der Arbeitnehmer bezüglich des kostenlosen(?) Handys vor - bekommt das ggf. der Arbeitgeber?
Gruß
Testare_