Hallo,
hier habe ich mal wieder einen fiktiven Fall, zu dem ich gerne Eure Meinung hören würde.
Ein Arbeitnehmer ist bei einer kleinen Firma angestellt. Da er viel reist und kommunizieren muss schlägt der Arbeitgeber den Abschluss eines Handy-Vertrags vor. Wie auch bei allen anderen Kosten (Reisen / Ausstattung), soll der Arbeitnehmer diesen abschließen und vorstrecken, bekommt die Kosten dann monatlich erstattet.
So weit ist das auch alles kein Problem, Kostenerstattungen funktionieren problemlos.
Wie ist nun die Situation, wenn der Arbeitsvertrag (egal von welcher Seite) binnen der 24 Monate, die der Handy-Vertrag läuft, aufgelöst wird? Da der Vertrag ja auf den AN läuft ist dieser weiterhin an diesen gebunden, kann die (hohen) Kosten jedoch nicht mehr erstatten lassen. Wäre der AG in diesem Fall auch über das Ende des Arbeitsvertrags verpflichtet, die Kosten zu tragen?
Bitte keine Vorschläge zu Prepaid, Rahmenverträgen oder ähnlichem, das sind leider keine Optionen.
Gruß,
Steve