Arbeitnehmer soll Rechnung stellen

Ein Arbeitnehmer ist für eine Weiterbildung freigestellt worden und hat in der Zeit zur Finanzierung des Lebensunsterhaltes und der Weiterbildung ein AG-Darlehen erhalten, dass der AN monatlich zu banküblichen Zinsen (also lohnsteuerrechtlich unbedenklich?)zurückzahlt. Jetzt wird das Darlehen aber fällig. Der AG lässt einen Teil des Darlehens nach und will für diesen Teil eine Rechung (Lehrgangskosten & Lehrgangsnebenkosten), die nicht ausgezahlt wird sondern als Sondertilgung auf das Darlehen gebucht wird.
Ist das so möglich? In welcher Form ist diese Rechnung zu stellen (Steuernr auch Stnr auf Rechnung; RgnNr)? Muss das als Einnahme beim FA angegeben werden, obwohl es ja keine wirkliche Einnahme ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hallo,
habe Ihre Frage erst nach langer Abwesenheit gelesen. Leider kann ich dazu keinen Rat geben. Ich würde mich aber, wenn ich lohnsteuerpflichtig bin, an einen Lohnsteuerverein wenden.
Mit freundlichem Gruß,
S. Kasprik