Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie

Guten Tag, ich hätte eine Frage, da ich jetzt etwas verunsichert bin. Morgen läuft die 7-jährige Bindungsfrist für unseren Bausparvertrag aus. Auf diesen gingen die Vermögenswirksamen Leistungen ein. Jetzt habe ich auf dem Schreiben der Bausparversicherung gelesen das noch die Wohnungsbauprämie mit dem Finanzamt abgerechnet wird und das wir dann noch Geld zusätzlich bekommen. Die Damen am Telefon meinte das wären so 40 Euro. Sie meinte mit dieser Wohnungsbauprämie ist dann alles was wir noch bekommen erledigt. Ist dann die Arbeitnehmer-Sparzulage das gleiche wie die Wohnungsbauprämie? Wir haben nämlich jedes Jahr die VL bei der Steuererklärung mitabgegeben und es heißt auch diese Arbeitnehmer-Sparzulage wird am Ende der Laufzeit ausbezahlt. Ich kenne mich jetzt nicht mehr aus, kann hier jemand meinen fehlenden Wissensstand auffüllen? Dann gleich noch eine Frage. die 7-Jahres Frist für den Bausparer endet nach dieser Bindugnsfrist. Die Vermögenswirksamen Leistungen gehen aber erst seit 6 Jahren auf den Bausparer, da dieser zuvor nur mit von uns selbst einbezahlten Beträgen gelaufen ist. Er endet jetzt aber ganz normal und wir bekommen die Prämie deshalb schon, oder?

erledigt. Ist dann die Arbeitnehmer-Sparzulage das gleiche wie die Wohnungsbauprämie?

Nein, aber man belkommt entweder Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.Will man beides haben, muß man auch entsprechend mehr sparen.

der Steuererklärung mitabgegeben und es heißt auch diese
Arbeitnehmer-Sparzulage wird am Ende der Laufzeit ausbezahlt.

Die wird mit der Steuer vom FA verrechnet aund gf. ausbezahlt.

jetzt aber ganz normal und wir bekommen die Prämie deshalb schon, oder?

Ja, aber man muß sich den Bausparer jetzt noch nicht auszahlen lassen, es könnte Vorteile haben, den noch weiter zu besparen.

Ja, aber man muß sich den Bausparer jetzt noch nicht auszahlen
lassen, es könnte Vorteile haben, den noch weiter zu besparen.

In diesem Zusammenhang noch ein Frägchen:

Das Ding heißt ja „Bausparer“. Ich spare also, um etwas zu bauen (also müssen muss man ja glaub ich nicht, aber wir tun jetzt mal so als ob).

Nun haben die ja eine recht lange Laufzeit. Nur ich kann doch nicht einen Hausbau sieben Jahre aufschieben, nur weil dann mein Bausparer reif ist?!

Was passiert denn nach den sieben Jahren? Deiner Aussage nach kann man den ja weiter laufen lassen, kann man dann daraus auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt das Darlehen in Anspruch nehmen?

Und wenn ein Vertrag ausgelaufen ist und man braucht das Geld erstmal nicht, ist es dann sinnvoller das ruhen zu lassen, weiter einzubezahlen, neuen anzufangen, das bisherige angesparte übertragen…?

LG
S_E

Hallo,

Das Ding heißt ja „Bausparer“. Ich spare also, um etwas zu bauen

Wenn es sich um VWL-Vertrag handelt, taugt der eher für eine Renovierung oder Reparatur, als für einen Erwerb.

Nun haben die ja eine recht lange Laufzeit. Nur ich kann doch
nicht einen Hausbau sieben Jahre aufschieben, nur weil dann mein Bausparer reif ist?!

Du wirst evt. sogar noch länger warten müssen. Bausparverträge kann man vorfinanzieren.

Was passiert denn nach den sieben Jahren? Deiner Aussage nach
kann man den ja weiter laufen lassen, kann man dann daraus
auch zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt das Darlehen in
Anspruch nehmen?

Ohne alle Tarife auf dem Markt zu kennen, Ja.

Und wenn ein Vertrag ausgelaufen ist und man braucht das Geld
erstmal nicht, ist es dann sinnvoller das ruhen zu lassen, weiter einzubezahlen,

Was alles möglich ist, hängt vom gewählten Tarif ab, da gibt es viele Möglichkeiten.

neuen anzufangen,

Geht auch.

das bisherige angesparte übertragen…?

Macht eher wenig Sinn. Normal weiter einzahlen ist die kostengünstigste Variante.

Gruß

Nordlicht

Halbwahrheiten sind keine Wahrheiten! :smile:

  1. Arbeitnehmersparzulage ist Einkommensabhängig
    20.000,-€ für Alleinstehende
    40.000,-€ für Verheiratete
  2. Wohnungsbauprämie ist:
    a) Einkommensabhängig 25.600,- € für Alleinstehende
    51.200,- € für Verheiratete
    b) unverzügliche und unmittelbare Nutzung für Wohnwirtschaftliche Zwecke ist
    die Voraussetzung für den dauerhaften Verbleib. Wird diese nicht
    wohnwirtschaftlich genutzt, ist diese zurück zu zahlen!

Aha, nur schade dass deine Aussagen auch nicht allgemeingültig sind. Wie war das: wer im Glashaus sitzt…

Was für Aussagen? So schreibet es der Gesetzgeber!
Das mit dem Glashaus verstehe ich nicht!

Deine Sätze sind zwar korrekt, dazu gibt es aber auch Ausnahmen.
Insofern hast du den Sachverhalt auch nicht komplett dargestellt, wollte ich damit sagen.

Aber ist ja auch wurscht…

Gruß