Arbeitnehmer und nebenbei selbstständig

Hallo an alle,

ich habe schon das ganze Internet zu meiner Frage durchforstet und kann leider keine Antwort finden ohne das ich zu einem Steuerberater müßte und der kostet ja bekanntlich Geld. Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen.

Also, ich arbeite hauptberuflich als Verkäuferin in einer Bäckerei (30h/Woche) und habe nun die Möglichkeit mich nebenbei als Nageldesignerin selbstständig zu machen. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Mein arbeitet als Ingenieur und bringt das meiste Geld nach Hause. Ich habe also schon Steuerklasse 5. Mir stellt sich jetzt also die Frage ob sich das mit der Selbstständigkeit nebenbei lohnt. Gibt es nicht einen Steuerfreibetrag für ein Summe X die ich dazu verdienen darf? Brauch ich einen Gewerbeschein? Habe ich dann auch noch Steuerklasse 6?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Danke im vorraus
Janine

Hallo,

sie müssen in jedem Fall das Gewerbe anmelden. Am besten als Kleingewerbe. Sie dürfen dann jedoch nicht mehr als 17.500 euro im Jahr verdienen, sonst muss das auch versteuert werden.
An der Lohnsteuerklasse ändert sich dadurch nichts. Da es sich ja um Gewerbesteuer handelt und nicht um Lohnsteuer.

Jein…es kommt drauf an wieviel du mit der selbstständigkeit verdienst…wozu alle immer in 3/5 sind is mir echt n rätsel…mein mann is selbstständig und ich angestellt und wir sind in die 4/4 rein und fertig…
bei 3/5 würden wir uns dumm und dämlich an steuern zahlen

es kommt bzgl. der klasse auf deinen verdienst an…machst du die selbstständigkeit nur nebenbei und bleibst unter 400€ mitm verdienst is es nich viel was du bezahlen musst…kranken und rentenversichert bist du ja über deinen festen AG…extra was für nen geringf. nebentätigkeit musst nich bezahlen

was die steuern angeht, so is es bei 400€ jobs so, dass man da entweder auf steuerkarte versteuern lassen kann…in deinem fall in klasse 6, da 2 jobs da sind
oder man meldet es vorab dem FA und führt monatl. ne 2% pauschale an lohnsteuer für sich selber ab, je nach dem wieviel einnahmen da waren…bei 400€ wären das 8€…

alles was über 400€ geht und bis ich glaube 800€ is, is gleitzone, was widerum wieder voll versteuert wird und auch der kk gemeldet werden muss…

und alles darüber wäre so oder so fester job mehr oder weniger da auch in die vollen greift

wie gesagt so lange alles bis 400€ geht und du die 2 %pauschale abgibst, musst dus am ende nich ma bei der erklärung mit angeben weils ja schon versteuert wurde…wenn nich angeben und dann klasse 6

ob n gewerbeschein für bis 400€ sein muss, keine ahnung…einfach ma beim FA anrufen und nachfragen…die können einem dahingehend sowieso mehr auskunft geben als irgendn steuerheini

Hallo Janine,

nein, du brauchst keine zweite Lohnsteuerkarte. Überlege wieviel du verdienen kannst, Unternehmensart festlegen Einzelunternehmer als Kleingewerbetreibender oder nicht, Gewerbe anmelden. Ca. 25% von deinen Einnahmen gehen an Steuern drauf.

Vorher aber bitte Beraten lassen.

Viel Erfolg.

Gruß Lore

Sorry das geht zu sehr ins steuerliche da kann ich nicht viel helfen.
Nur soviel: Sicherlich muss die Bäckerei als Arbeitgeber einer Nebentätigkeit noch zustimmen. Ich glaube nicht, dass bei solch einer Tätigkeit eine Anmeldung eines gewerbes nötig ist, vielmehr denke ich, dass eine Anmeldung beim Finanzamt ausreicht (Steuernummer holen). Ab dann darf man schön regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldung einreichen und Steuern zahlen… gruß aus Berlin

Hallo Janine,
wegen der Steuerklasse wendest Du Dich am besten ans Finanzamt.
Wenn Du Dich selbstständig machen willst,brauchst Du einen Gewerbeschein.Den Antrag erhälst Du bei dem Gewerbeamt Deiner Stadt oder eventuell online zum Download auf der Homepage Deiner Stadt.Du kannst Dich dann als Kleinstunternehmen anmelden.Je nach erwartetem Umsatz kann das eventuell dann auch von der Steuer befreit sein.
LG,René

Hallo Fuechslein2205

Ein Steuerberazer kostet nur Geld, wenn man ihn braucht, aber meist ist das erste Gespräch kostenlos und da kannst du diesen natürlich alles fragen.
Wenn du dich Selbststämdig machen möchtest kannst du soviel verdienen wie du willst, auch die Berechnung als Selbstständige ist da etwas anders. kannst ja fast alles von der Steuer absetzen. Einen Gewerbeschein musst du da auch haben. Die Steuerklasse Bleibt bei deinen Hauptberuf.

Levitron
www.kopisoft.de