Arbeitnehmer unter Druck setzen?

Hallo,
darf der Arbeitgeber den rbeitnehmer unter Druck setzen, in dem
er seine Forderungen nach Leistungen so formuliert,
dass wenn man seine Arbeit während der Arbeistzeit nicht schafft,
abends abstechen soll und danach weiter arbeiten,
so dass die Arbeit am Ende doch innerhalb der Arbeitszeit geschafft werden kann?

Es handelt sich um ein Steuerbüro, wo für jeden Mandanten ein
bestimmter Zeithorizont vorgesehen und abgerechnet wird.

Danke für Rat!

Sebastian

Hallo,

ist der „Zeithorizont“ die Berechnungsgrundlage nach außen gegenüber den Mandanten oder nach innen gegenüber dem Arbeitnehmer (Einzelakkord)?

Es ist möglich, einen Zeitakkord im Steuerberaterbüro zu vereinbaren, wo es heißt Monatsabrechnung für Mandant A = Euro XY Lohn für den Arbeitnehmer. Braucht man dann länger, wird das nicht bezahlt. Das muss dann aber auch so vereinbart sein.

Viele Grüße
EK

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Hallo,
der Arbeitgeber sagt, dass es sich um den Zeithorizont handelt,
der dem Kunden gegenüber abgerechnet wird.
Aber aus meiner Sicht erstmal egal…
Darf man den Arbeitnehmer dermassen unter Druck setzen
und das mehrmals,
so dass der Arbeitnehmer keinen Ausweg mehr sieht, ausser selbst zu kündigen???

Hinzu kommt, es ist ein Arbeitnehmer, der seinen ‚Akkord‘ bisher immer schaffte!

Aber es gibt Kollegen, die Morgens schon Beruhigungstabletten
nehmen, bevor sie an die Arbeit fahren…

Danke für Rat!
Sebastian

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Hallo,

der Arbeitgeber sagt, dass es sich um den Zeithorizont
handelt,
der dem Kunden gegenüber abgerechnet wird.
Aber aus meiner Sicht erstmal egal…

Nein. Der Arbeitgeber hat sich verkalkuliert. Es ist sein Problem. Darf er nicht auf seine AN abwälzen.

Hinzu kommt, es ist ein Arbeitnehmer, der seinen ‚Akkord‘
bisher immer schaffte!

Akkord oder ‚Akkord‘?

Gruß
Der Franke

Danke,
aber gibts auch noch etwas zum Thema?

Grüße
Sebastian

Hallo,
darf der Arbeitgeber den rbeitnehmer unter Druck setzen, in
dem
er seine Forderungen nach Leistungen so formuliert,
dass wenn man seine Arbeit während der Arbeistzeit nicht
schafft,
abends abstechen soll und danach weiter arbeiten,
so dass die Arbeit am Ende doch innerhalb der Arbeitszeit
geschafft werden kann?

Nö, aber wie läuft das ? Ganz einfach, der AG zwingt den AN auszustechen. Wenn der AN dann nach Hause geht könnte der AG auf die Idee kommen zu kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam. Verstoss gegen das Maßregelverbot. Einfach ausgedrückt: benachteiligt der AG einen AN weil der seine Rechte durchsetzt ist das rechtswidrig.

Soweit es ein Zeiterfassungssystem gibt hat der AG kann der AG niemand zum abstechen zwingen, denn dies soll unter anderem ja die Höhe der Überstunden bzw. Arbeitzeit dokumentieren. Da es ein Arbeitszeitgesetz gibt würde der AG hier versuchen dies zu umgehen. Also wieder rechtswidrig.

Zu guter letzt könnte man noch über strafrechtliche Relevanz nachdenken je nach Art und Stärke des augeübten Drucks.

Hallo,

aber gibts auch noch etwas zum Thema?

Zu Akkord oder ‚Akkord‘ wurde dir bereits vor meiner Antwort geantwortet.
Und der AG darf den AN nicht unter Druck setzen wegen seines Fehlers.
Beruhigungstabletten hin oder her, sie haben mit der Sache an sich nichts zu tun.

Gruß
Der Franke

Thema verfehlt - mal wieder
Hi!

Nö, aber wie läuft das ? Ganz einfach, der AG zwingt den AN
auszustechen. Wenn der AN dann nach Hause geht könnte der AG
auf die Idee kommen zu kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam.
Verstoss gegen das Maßregelverbot.

Das ist ein derart hahnebüchener Schwachsinn, dass es echt schon fast schmerzt, das zu lesen!

Einfach ausgedrückt:
benachteiligt der AG einen AN weil der seine Rechte durchsetzt
ist das rechtswidrig.

Darum geht es hier überhaupt nicht - erst lesen, dann denken - das Antworten überlege Dir dann noch mal!

Soweit es ein Zeiterfassungssystem gibt hat der AG kann der AG
niemand zum abstechen zwingen, denn dies soll unter anderem ja
die Höhe der Überstunden bzw. Arbeitzeit dokumentieren.

Dass es darum überhaupt nicht geht, ist Dir vermutlich völlig entgangen, oder?

Da es
ein Arbeitszeitgesetz gibt würde der AG hier versuchen dies zu
umgehen. Also wieder rechtswidrig.

Achso - wenn jemand an 4 Tage in der Woche 10 Std macht (den Freitag macht er halt nur 8, und am WE hat er frei), aber nach jeweils 8. Std ausstempelt, verstößt der AG gegen das ArbZG?!

Halte Dich bitte mit Deinen unreflektierten Ergüssen zurück, wenn Du
A) keine Ahnung hast
und
B) nicht über die Fähigkeit der Differenzierung verfügst.

Beides ist der Fall.

Zu guter letzt könnte man noch über strafrechtliche Relevanz
nachdenken je nach Art und Stärke des augeübten Drucks.

Gegen WELCHE § des StGB wurde genau verstoßen?!

Entsetzte Grüße
Guido

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