Thema verfehlt - mal wieder
Hi!
Nö, aber wie läuft das ? Ganz einfach, der AG zwingt den AN
auszustechen. Wenn der AN dann nach Hause geht könnte der AG
auf die Idee kommen zu kündigen. Die Kündigung wäre unwirksam.
Verstoss gegen das Maßregelverbot.
Das ist ein derart hahnebüchener Schwachsinn, dass es echt schon fast schmerzt, das zu lesen!
Einfach ausgedrückt:
benachteiligt der AG einen AN weil der seine Rechte durchsetzt
ist das rechtswidrig.
Darum geht es hier überhaupt nicht - erst lesen, dann denken - das Antworten überlege Dir dann noch mal!
Soweit es ein Zeiterfassungssystem gibt hat der AG kann der AG
niemand zum abstechen zwingen, denn dies soll unter anderem ja
die Höhe der Überstunden bzw. Arbeitzeit dokumentieren.
Dass es darum überhaupt nicht geht, ist Dir vermutlich völlig entgangen, oder?
Da es
ein Arbeitszeitgesetz gibt würde der AG hier versuchen dies zu
umgehen. Also wieder rechtswidrig.
Achso - wenn jemand an 4 Tage in der Woche 10 Std macht (den Freitag macht er halt nur 8, und am WE hat er frei), aber nach jeweils 8. Std ausstempelt, verstößt der AG gegen das ArbZG?!
Halte Dich bitte mit Deinen unreflektierten Ergüssen zurück, wenn Du
A) keine Ahnung hast
und
B) nicht über die Fähigkeit der Differenzierung verfügst.
Beides ist der Fall.
Zu guter letzt könnte man noch über strafrechtliche Relevanz
nachdenken je nach Art und Stärke des augeübten Drucks.
Gegen WELCHE § des StGB wurde genau verstoßen?!
Entsetzte Grüße
Guido