Arbeitnehmer will kündigen aber wie?

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer will kündigen, er hat einen Home Office Vertrag. Der Rechtsitz der Firma, welche Eigenständig ist, ist in der Stadt X. Dort befindet sich aber nur ein Briefkasten und kein Büro oder Angestellte. Eine Persönliche Abgabe scheitert dort also genauso wie ein Einschreiben mit Rückschein, da dort kein Postbevollmächtigter sitzt.

Die Eigentliche Verwaltung von wo aus alles geregelt wird sitzt in der Stadt Y. Die normale Post wird dorthin umgeleitet, die Adresse ist aber nicht Offiziell als Verwaltung verzeichnet.

Eine Persönliche Übergabe ist schon auf Grund der Entfernung von ca. 600 und 800 km schwierig.

Was soll der Arbeitnehmer am besten machen an beide Adressen ein Einschreiben mit Rückschein senden auch wenn es bei Adresse X scheitern wird?

Er sollte es einfach nicht am letzten möglichen Tag machen.
Dann ein Einwurfeinschreiben an die zuständige Adresse mit der Bitte die Kündigung zu bestätigen.
Ein paar Tage später nachhaken wo die Bestätigung bleibt.

Denk
Guten Tag,

wenn ich eine Behörde wäre würde ich, ohne weitere ausdrückliche schriftliche Anweisungen, selbstmurmelnd an die offziell gemeldete Anschrift schicken. Damit wäre mein Auftrag erfüllt. Wenn ein Unternehmen seine Post auf den Cayman Islands nicht leert ist das nicht mein Problem.

Wenn ich hingegen privat von einer Unternehmung eine Reaktion erwarte, spricht nichts dagegeben, genau wie z.B. bei einer Bewerbung, möglichst detailliert das Mensch, dass am ehesten/meisten/nützlichsten dafür zuständig ist direkt anzuschreiben.

Daneben wäre es ja auch mal interessant vorab per Fax oder SMS (für ordentliche Kündigung nach $623 BGB ausgeschlossen) zu informieren mit dem Zusatz: Schriftlich folgt fristgerecht an bekannte offizielle Anschrift.

Gruß

Stefan

Die Kündigung wird mehr als rechtzeitig erfolgen.
Der Ablauf ist folgendermaßen geplant.
Je ein Einschreiben an die beiden Adressen, eine Ankündigung per Telefon und eine per Mail. Telefon und Mail hat zwar keine Rechtsgültigkeit aber das will der Arbeitnehmer so machen. Das ganze wird noch im Mai erfolgen um bei einem evtl. Streit auf noch ausstehende Überstunden aus März zurückzugreifen. Diese würden sonst verfallen und sollen in einem seperaten Schreiben eingefordert werden. Die ausstehenden Überstunden werden letztlich zu einem Streitthema werden, da hier die Formulierungen im Arbeitsvertrag eher der AG Meinung entsprechen, aktuelle Urteile es aber genau andersherum drehen.

Dann ein Einwurfeinschreiben an die zuständige Adresse mit der
Bitte die Kündigung zu bestätigen.
Ein paar Tage später nachhaken wo die Bestätigung bleibt.

…auf die selbstverständlich keinerlei Anspruch besteht.

Gruß

S.J.

Natürlich nicht… die Anzahl unkooperativer Arbeitgeber ist allerdings eher gering…