Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger

Hallo,Folgende Frage:

Wenn mann als Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger deklariert wird,
muss der Arbeitgeber ja max. 5 Jahre Sozialversicherung nachzahlen.
Was ist allerdings mit der Vorsteuer die der „Selbständige“ über die ganzen Jahre geltend gemacht hat? Muss er die zurückzahlen??
Was ist ausserdem mit der gewerbesteuer usw die er bezahlt hat?
Vielen Dank für Antworten

Was ist allerdings mit der Vorsteuer die der „Selbständige“
über die ganzen Jahre geltend gemacht hat? Muss er die
zurückzahlen??

Wieso denn das ? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Was ist ausserdem mit der gewerbesteuer usw die er bezahlt hat?

Über die hat sich der Finanzminister gefreut.

Wieso denn das ? Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Naja Die Firma will jetzt, das die Umsatzsteuer die ans Finanzamt gezahlt wurde zurückgeholt wird und der Firma bezahlt wird.
Natürlich aber die Komplette

Naja Die Firma will jetzt, das die Umsatzsteuer die ans
Finanzamt gezahlt wurde zurückgeholt wird und der Firma
bezahlt wird.
Natürlich aber die Komplette

dann haben Sie wohl keine ordnungsgemäßen Rechnungen erstellt!

E.

dann haben Sie wohl keine ordnungsgemäßen Rechnungen erstellt!

Wer der Auftraggeber?

Als der Arbeitnehmer (der dachte er wäre richtig Selbständig) die Rechnungen schrieb hat er natürlich die Umsatzsteuer aufgeführt und den Vorsteuerabzug geltend gemacht.
Jetzt da er im Nachhinein als Arbeitnehmerähnlich deklariert wurde hätte er das im Nachhinein ja nicht tun dürfen.
Die Frage ist ob er jetzt 5 jahre die komplette UST zurückzahlen muss!
Das würde nämlich die private Insolvenz bedeuten

Hi !

Es handelt sich bei dieser Frage nicht um mein Spezialgebiet, daher hier nur meine Meinung:

Wenn man sich die Worte im Titel mal einzeln vorspricht, wird doch deutlich, dass es sich weiterhin um einen selbständigen handelt. Dieses ist nun lediglich (?) für Zwecke der Sozialversicherung als arbeitnehmerähnlich einzustufen.

Auswirkungen auf den steuerlichen Bereich dürften sich meiner Meinung nach nicht ergeben. Da die Steuerpflicht auch für jede Steuerart getrennt zu prüfen ist, kann auf Grund der bisherigen Daten eine Prüfung nicht durchgeführt werden, ob z.B. die umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft tatsächllich gegeben ist, ob gewerbesteuerlich tatsächlich von einem stehenden Gewerbebetrieb auszugehen ist und ob einkommensteuerlich ebenfalls die Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft vorliegen.

BARUL76

.

Naja Die Firma will jetzt, das die Umsatzsteuer die ans
Finanzamt gezahlt wurde zurückgeholt wird

Wie kommt die Firma auf eine solche Idee ? Die rentenversicherungsrechtliche Einstufung des Unternehmers hat doch mit der umsatzsteuerlichen Veranlagung der Firma nicht das Mindeste zu tun.

Wer der Auftraggeber?

Als der Arbeitnehmer (der dachte er wäre richtig Selbständig)
die Rechnungen schrieb hat er natürlich die Umsatzsteuer
aufgeführt und den Vorsteuerabzug geltend gemacht.
Jetzt da er im Nachhinein als Arbeitnehmerähnlich deklariert
wurde hätte er das im Nachhinein ja nicht tun dürfen.

Kannst Du nicht lesen? Das wurde doch oben schon beantwortet, Umsatzsteuer hat mit Sozialversicherung nichts zu tun.

Die Frage ist ob er jetzt 5 jahre die komplette UST
zurückzahlen muss!
Das würde nämlich die private Insolvenz bedeuten

Zurückzahlen? Wieso denn zurückzahlen?

Ich versteh das ganze Problem nicht.

dann haben Sie wohl keine ordnungsgemäßen Rechnungen erstellt!

Und Sie haben zum wiederholten Mal einen Sachverhalt nicht gelesen, das zeigt zumindest die Antwort.

Kannst Du nicht lesen? Das wurde doch oben schon beantwortet,
Umsatzsteuer hat mit Sozialversicherung nichts zu tun.

Das hat sehr wohl was damit zu tun!
Wenn der Arbeitgeber Sozialversicherung zahlt ist man somit Arbeitnehmer und nicht berechtigt UST abzuführen

Das hat sehr wohl was damit zu tun!
Wenn der Arbeitgeber Sozialversicherung zahlt ist man somit
Arbeitnehmer und nicht berechtigt UST abzuführen

Blödsinn.

Der weiß wohl nicht, dass dei Gesetze nicht miteinander verknüpft sind. Auch ein Scheinselbständiger kann Unternehmer sein.