Hallo zusammen, vielleicht kann mir hier jemand aus der endlosen BFA Misere helfen. Ich arbeite im Familienbetrieb als „Büroleiter“. Die Firma läuft auf meinen Vater in der Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns.
Die Krankenkasse bestätigte mir meine Selbständigkeit. Die Bfa hält mich allerdings für rentenversicherungspflichtig, da ich nur einen Auftraggeber habe und keine Angestellten. Man empfahl mir nun eine Einzel-GmbH zu gründen, um aus der gestzelichen RV austreten zu können. Dagegen sträube ich mich zur Zeit noch etwas. Gibt es denn keine anderen Wege, dieses veraltete System zu verlassen und privat vorzusorgen???
Du solltest Mitinhaber werden, hilfsweise würde ich die Agentur zwischen Vater und Sohn teilen, sodaß Ihr offiziell beide selbstständig seid. An der tatsächlichen Situation muß sich ja nichts ändern.
Hallo Mr. Pink,
für arbeitnehmerähnliche Selbständige gibt es durchaus Ausnahmen von der Rentenversicherungspflicht:
- in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit
- wenn Du über 58 Jahre alt bist
in beiden Fällen mußt Du nicht zahlen.
Eine weitere Ausnahmeregelung tritt dann ein, wenn Dein Gewinn aus selbständiger Tätigkeit unter 4.800 € im Jahr beträgt. Oder aber wenn die selbständige Tätigkeit kurzfristig ausgeübt wird, d.h. unter 50 Tage im Jahr. Letzteres gilt jedoch nur, wenn die Tätigkeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird.
Alternative ansonsten: Du steigst in das Geschäft Deines Vaters als Gesellschafter mit ein (GbR) oder aber er stellt Dich ein, als 400 € Kraft oder als sozialversicherungspflichtigen Angestellten.
Oder: Du besorgst Dir noch einen anderen Auftraggeber, so daß Du weniger als 5/6 Deines Umsatzes über Vati bekommst.
Sonnige Grüsse, Birgitt
Hallo Birgitt,
vielen Dank für die Antwort,
Ich habe mich allerdings schon die ersten drei Jahre befreien lassen und muss jetzt den Regelsatz vierhundertund… zahlen. Natürlich verdiene ich mehr als 4800 € jährlich, bin 30 Jahre und möchte mehr als 50Tage im Jahr arbeiten. Ins Geschäft einsteigen würde ich sehr gerne, aber da sträubt sich der Chef noch etwas gegen. Weitere Auftraggeber darf ich nicht haben, da ich Ausschliesslichkeitsvertreter bin.
Und als Angestellter laufe ich ja wieder in die SV-Pflicht rein und da will ich ja eben möglichst schnell raus…
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Und als Angestellter laufe ich ja wieder in die SV-Pflicht
rein und da will ich ja eben möglichst schnell raus…
Dann könntest Du jemanden auf Stuerkarte einstellen, kann auch eine Halbtagskraft sein.
Hallo Mr. Pink!!!
Dann wäre zu überlegen, ob Du Deinen Vater oder jemand anderen für 401 € einstellst! Dann bist Du auch aus der Ex BFA raus.
Schönen Tag noch,
Birgitt