Hallo,
ich bräuchte Hilfe in einer für mich schwierigen Angelegenheit. In 2011 war ich 12 Monate für einen schweizer Arbeitgeber tätig. Mein Wohnsitz war weiterhin in Deutschland. Während meinen Gehaltszahlungen in der Schweiz wurden mir auch dort alle Steuern abgezogen. Jetzt habe ich die Steuererklärung für 2001 beim Finanzamt abgegeben und die teilten mir mit, dass ich in Deutschland veranlagt werde, weil ich mich lediglich 138 Arbeitstage Tage im Ausland aufgehalten habe (von 190 Arbeitstagen insgesamt).Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich bereits die Hälfte von 2010 bei diesem schweizer Unternehmen angestellt war und das Finanzamt das ohne Einwände akzeptiert hat, dass ich in der Schweiz versteuert wurde. Nur jetzt für 2011 ändern sie ihre Meinung.
Jetzt meine zwei Fragen:
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Ist das Rechtens? Ich habe sehr viel versucht zu studieren über das DBA und die Regeln, werde aber nicht schlau.
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Angenommen das Finanzamt hat Recht, wie muss ich vorgehen, um die in der Schweiz entrichteten Steuern zurückzubekommen?
Ich habe schon den einen oder anderen Steuerberater konsultiert, doch jeder müsste sich in diese spezielle Materie erst einarbeiten. Ich hoffe hier wirklich auf Hilfe.
Lieben Dank