Arbeitnehmerbesteuerung Schweiz

Hallo,
ich bräuchte Hilfe in einer für mich schwierigen Angelegenheit. In 2011 war ich 12 Monate für einen schweizer Arbeitgeber tätig. Mein Wohnsitz war weiterhin in Deutschland. Während meinen Gehaltszahlungen in der Schweiz wurden mir auch dort alle Steuern abgezogen. Jetzt habe ich die Steuererklärung für 2001 beim Finanzamt abgegeben und die teilten mir mit, dass ich in Deutschland veranlagt werde, weil ich mich lediglich 138 Arbeitstage Tage im Ausland aufgehalten habe (von 190 Arbeitstagen insgesamt).Vielleicht noch wichtig zu erwähnen, dass ich bereits die Hälfte von 2010 bei diesem schweizer Unternehmen angestellt war und das Finanzamt das ohne Einwände akzeptiert hat, dass ich in der Schweiz versteuert wurde. Nur jetzt für 2011 ändern sie ihre Meinung.

Jetzt meine zwei Fragen:

  1. Ist das Rechtens? Ich habe sehr viel versucht zu studieren über das DBA und die Regeln, werde aber nicht schlau.

  2. Angenommen das Finanzamt hat Recht, wie muss ich vorgehen, um die in der Schweiz entrichteten Steuern zurückzubekommen?

Ich habe schon den einen oder anderen Steuerberater konsultiert, doch jeder müsste sich in diese spezielle Materie erst einarbeiten. Ich hoffe hier wirklich auf Hilfe.

Lieben Dank

Spontan würde ich sagen, das Finanzamt hat Recht…
Du musst einfach die Deutsche Steuererklärung ausfüllen und einreichen. Das Deutsche Steueramt, wird an die geschuldete Summe, die in der Schweiz direkt vom Lohn abgezogene Quellensteuer (zu einem Kurs welcher du auf der Internetseite des Steueramtes nachsehen kannst)anrechnen. Folglich wirst du eine Nachzahlung dieser Differenz beim deutschen Fiskus leisten müssen. Vergiss aber nicht die gesamten Fahrtwege etc. geltend zu machen, dass wird einiges ausmachen. ev. sogar Übernachtungspauschalen etc.

LG

Hallo

Das ist wirklich ein sehr spezieller Fall und man wird nicht darum kommen, mit beiden Behören (Schweiz und Deutschland) zu sprechen, damit diese klären, wo die Steuern nun effektiv entrichtet werden. Ich würde mal den Entscheid von Deutschland (also Steuerpflicht in D) der Kantonalen Steuerbehöre zukommen lassen. Wenn dem nämlich wirklich so ist, müssen diese die bezahlten Steuern rückerstatten.

Gruss,
mirti