Arbeitnehmererfindervergütung

Hi Kundige,

fast jedes Jahr gibt es bei uns Probleme mit der Auszahlung der Arbeitnehmererfindervergütung.

Eigentlich sollte sie mit der Maiabrechnung ausgezahlt werden (lt. Tarifvertrag), aber wenn wir uns nicht dranhängen, kann es passieren, daß es ‚vergessen‘ wird. Extremfall waren drei Jahre, bis der AN schriftlich nachhakte. Bei mir wird es trotz mehrfacher schriftlicher Erinnerung auch stets Oktober bis November.

GIbt es irgendeine Handhabe der Personalabteilung mit §§ Beine zu machen, bzw. kann man ab einem bestimmten Termin Verzugzinsen geltend machen?

Gandalf

Huhu!

Diese Frage wird Dir hier vermutlich niemand seriös beantworten können, da keiner die Vereinbarung zum Verfahren bei Euch kennt!

Habt Ihr keinen Betriebsrat?

LG
Guido