Arbeitnehmerfinanzierte Pensionskasse nach § 3.63

hallo leute,
ist einem evtl. schon mal das gleiche passiert ???
eine rechtsanwältin des arbeitgeberverbandes behauptet, das bei monatlichen zahlungen an eine an-finanzierte pensionskasse nach § 3.63 EkSt.Ges. die sv-freiheit nicht greift. sie behauptet, daß damit die arbeitsentgeldverornung nicht außer kraft gesetzt wird.
es ist sehr wichtig für mich ,da es sich um ein firma mit 350 mitarbeitern handelt, der ich eine pensionskasse angeboten habe.
gruß
oliver

stimmt auf keinen Fall, die Sozialversicherungsfreiheit gilt bis einschließlich 2008 bei Entgeltumwandlung.

Vielleicht verwechselt die Dame das mit der Direktversicherung ?

Gruß
Christian