Ein Bankkassierer ist einem Trickbetrüger aufgesessen. Es ist dadurch ein Schaden von 2000 Euro entstanden, den der AG jetzt von seinem Angestellten fordert.
Der klassische Fall…
Geld von groß nach klein tauschen, und dann doch nicht.
Der Kassierer hatte das heraus gegebene Geld keinen Moment aus den Augen gelassen und sah daher auch keine Veranlassung den Stapel noch einmal durchzuzählen. Erst später fiel ihm auf, dass ein Teil des Geldes fehlt.
Wie sieht die Rechtsprechung dazu aus?
Hallo,
ein Bankkassierer hat gesteigerte Sorgfaltspflichten, so dass das hier mindestens ein Fall von mittlerer Fahrlässigkeit ist, die eine Beteiligung an dem Schaden im Rahmen des innerbetrieblichen Schadensausgleichs rechtfertigt.
Diese Haftung ist dann üblicherweise bei einer vorhandenen Versicherung der Bank gegen Fehlbeträge an der Kasse (bestimmt wird es in Banken so etwas geben angesichts der Risiken von Diebstahl, Raub, Betrug, Falschgeld, …) begrenzt auf den Selbstbehalt dieser Versicherung, bei nicht vorhandener Versicherung auf den angemessenen Selbstbehalt einer theoretischen Versicherung.
Der volle Schaden wäre es nur bei grober Fahrlässigkeit, dazu kommt es auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Kassierer hier bestimmte Anweisungen hatte, ob er das Fehlen hätte merken müssen, ob das Geld gar nicht wieder in Kundenhand hätte kommen dürfen etc.
VG
EK
Hallo (Das ist eine Begrüßung und voll nett, hm?)
Ich stimme EK da voll zu.
Trickbetrüger heißen zwar Trickbetrüger, weil sie sehr trickreich betrügen. Dadurch würde es für einen AG schon schwieriger, mittlere bis volle Haftung durchzuboxen. Allerdings vermute ich mal, dass es in einer Bank klare Vorgehensweisen bei der Entgegennahme von Geld bzw dem Nachzählen gibt. Insofern ist es nicht auszuschließen, dass der Bankangestellte nicht den Richtlinien folgte und damit zumindest anteilig in der Haftung hängen dürfte, da sein fahrlässiges Verhalten den Betrug erst ermöglicht hat. Zudem dürfte einem Bankangestellten eine sehr hohe Sorgfalt im Umgang mit Geld abgefordert werden.
Fazit: Meines Erachtens mindestens quotale Haftung.
Gruß,
LeoLo