Arbeitnehmerhaftung bei Betrug?

Hallo,

meine Frage wäre: Wenn der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber dazu angehalten wird, eindeutig betrügerische Aktivitäten auszuführen und der Arbeitnehmer diese (z. B. aus Angst vor dem Jobverlust) ausführt, inwieweit ist er selbst haftbar?

Habe diesbezüglich leider nirgendwo was gefunden…
Danke!

hallo rakohammas,

habe vor einiger zeit etwas im zusammenhang zur kurzarbeit gelesen:
wenn sich ein arbeitnehmer auf geheiß des arbeitgebers zur kurzarbeit entgegen der kurzarbeiterregelung anmeldet, wäre dies ein tatbestand des betruges und/oder beihilfe zum betrug. bei aufdeckung zieht es schadensersatz und strafverfahren nach sich - für beide !!

gruß
klaus

Dummheit schützt vor Strafe nicht besagt ein Sprichwort was hier rauf wohl passt. LG.

Hallo

Da müsste man schon etwas mehr Details kennen.

Als Faustformel kann man sagen, daß der AN, wenn ihm eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vom AG zugemutet werden, in erster Linie ein Leistungsverweigerungsrecht hat, nicht jedoch generell ein Recht zur Anzeige gegenüber Polizei oder Behörden. Bzgl einer Anzeige obliegt es dem AN, zunächst alle innerbetrieblichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den AG von seinem Fehlverhalten abzubringen. Erst dann kann eine Anzeige gegen den AG gerechtfertigt sein und darf dann nicht als Treuepflichtverletzung gewertet werden. Anders sieht es aus, wenn dem AG eine schwerwiegende Straftat vorgeworfen wird und der AN sich selbst bei einer Nichtanzeige einer Strafverfolgung aussetzt.

Aber, wie bereits angedeutet, das ist eine große-große-große Grauzone und sollte man im realen Leben in solch eine Situation kommen, wäre man mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn man auf Meinungssuche im Internet geht, anstatt einen versierten Fachanwalt vor Ort zu konsultieren.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Das ganze war übrigens eine allgemeine Frage, deswegen habe ich mich nicht auf einen bestimmten „Tatbestand“ versteift.

MFG