Folgende Frage bezieht sich auf einen Minijob als Packhilfe für 10 Stunden pro Woche, 6,- € pro Stunde.
Allerdings hat der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen und folglich den Angestellten wohl auch nicht bei der Minijobzentrale angemeldet(?)
Frage:
Als Minijobber muss der Angestellte keine Sozialabgaben oder Steuern zahlen, „betrügt“ den Staat also um nichts. Drohen trotzdem Strafen oder Bussgelder?
Dank im Voraus für Beiträge und Tips
Hallo,
die Tatsache, dass kein schriftlicher Vertrag zischen dem AG und dem AN besteht, bedeutet noch lange nicht, dass der AG den AN nicht gemeldet hat.
Sollte der AG den AN bei der Minijobzentrale nicht anmelden, ist dies ein Vergehen, welches ausschließlich der AG vorerst einmal zu verantworten hat.
SChönen Tag noch.
Hallo,
die Tatsache, dass kein schriftlicher Vertrag zischen dem AG und dem AN besteht, bedeutet noch lange nicht, dass der AG den AN nicht gemeldet hat.
Sollte der AG den AN bei der Minijobzentrale nicht anmelden, ist dies ein Vergehen, welches ausschließlich der AG vorerst einmal zu verantworten hat.
Genau. Und nur weil man nicht den Staat, sondern jemand anderen betrügt, beduetet dies noch nicht, dass es nicht trotzdem Konsequenzen haben könnte. Schließlich kassiert bei ordnungsgemäßer Anmeldung irgendwer die gut 30% Sozialabgaben, die der Arbeitgeber an die Minijobzentrale abführt.
Grüße
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