Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Exportabteilung tritt immer wieder die Frage der persönlichen Haftung im Bereich des Außenhandels auf, speziell bei bei Dokumenten, die eine Unterschrift (Rechnung, LLE, UZ, etc) benötigen. Meines Wissens gibt es das Thema der Arbeitgeberhaftung, wobei zuerst eine Fahrlässigkeit seitens des MA nachgewiesen werden muss. Meine Frage: Gibt es Dokumente im Außenhandel, wo sich der Mitarbeiter bei einem Fehler strafbar macht bzw. direkt belangt werden kann, auch wenn die Unterschrift „in Auftrag“ erfolgt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.