Arbeitnehmerhaftung im Außenhandel

Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Exportabteilung tritt immer wieder die Frage der persönlichen Haftung im Bereich des Außenhandels auf, speziell bei bei Dokumenten, die eine Unterschrift (Rechnung, LLE, UZ, etc) benötigen. Meines Wissens gibt es das Thema der Arbeitgeberhaftung, wobei zuerst eine Fahrlässigkeit seitens des MA nachgewiesen werden muss. Meine Frage: Gibt es Dokumente im Außenhandel, wo sich der Mitarbeiter bei einem Fehler strafbar macht bzw. direkt belangt werden kann, auch wenn die Unterschrift „in Auftrag“ erfolgt?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Im Zoll- und Aussenwirtschaftsrecht besteht immer eine persönliche Haftung des jeweiligen Mitarbeiters. Art und Umfang der Haftung ist abhängig vom konkreten Einzelfall.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

eine sehr interessante Frage, da können sich sicher Herscharen von Juristen dazu streiten.

Nach meinem Kenntnisstand ist die Haftung bei Arbeitsfehlern eher gering, insbesondere auch im Hinblick auf das „i.A.“, was ja eigentlich ausweist, dass der Mitarbeiter nur eine eingeschränkte Vollmacht seiner Firma hat. Sofern er nicht mit Vorsatz Fehler produziert, düfte das Haftungsrisiko äußerst gering sein, insbesondere dann, wenn er sich an Vorgaben seiner Firma hält. Der und damit den Vorgesetzten, insbesondere der Geschäftsführung, könnte ggf. ein Organisationsverschulden vorgeworfen werden, insbesonder dann, wenn eben keine ausreichenden oder nur falsche Anweisungen vorliegen, oder wenn sie die Mitarbeiter nicht ausreichend haben schulen lassen etc - so etwas sieht die Verwaltung eindeutig sehr kritisch.

Zusammengefasst sehe ich das Risiko als relativ gering an - aber hier müsste sicher ein Jurist zusätzlich befragt werden.

Liebe Grüße

Ulrich Mientus

Alle Dokumente mit Urkundencharakter haben Rechtswirkung. das sind im Außenhandel oft LE, Ursprungserklärungen in Handelsrechnungen.

In der Regel ist das Unternehmen verantwortlich.
Wir hatten die Regelung, dass jährlich die Unterschriften der IHK (für UZ-Anträge) - die UZ unterschreibt die Kammer selbst -
und für den Zoll (AVV, PVV, WVBn besonders!) eingereicht wurden und von einem Firmenvertreter ppa. oder ähnlicher Status laut HR unterschrieben wurden.

ALLE mit Warenursprung relevanten Papieren werden in Perioden kontrolliert im Zuge der EUSt-Prüfung oder es gab auch WVB Überprüfungen vom Zoll in der Firma - wird ja bei der großen EU immer weniger bis auf TR u.a.

Die Artvollmacht „im Auftrag“ oder „Shipping Manager“ o.a. zeigt ja an, dass für den AG gehandelt wird.

Vorsätzlich zu betrügen würde ich verweigern.

Bei Konsulatsfakturen Nahost musste ich schon beim Notar ein „Avidavit schwören“; aber alles für den AG,
der für alles einzustehen hat.

Don’t worry, Heloo, und bleibe sorgfältig!